AKTUELL vom 18.06.21

Maskenpflicht

AKTUELL vom 28.05.21

Neue Stundenpläne

AKTUELL vom 20.05.21

AKTUELL vom 12.05.21

AKTUELL vom 06.05.21

AKTUELL vom 29.04.21

AKTUELL vom 16.04.21

AKTUELL vom 11.04.21

AKTUELL vom 09.04.21

Anlage:

AKTUELL vom 05.02.21

AKTUELL vom 24.02.21

AKTUELL vom 18.02.21

AKTUELL vom 05.02.21

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AKTUELL vom 07.01.21

Liebe Eltern,

7.1.2021

zu allererst möchten wir Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021 wünschen. Wir hoffen, Sie konnten zusammen mit Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest feiern und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen.

Heute haben wir neue Informationen aus dem Schulministerium erhalten, die den weiteren Schulbetrieb in NRW betreffen.

Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unserer Schule aus. Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31.Januar 2021 ausgesetzt. Ab Montag, 11. Januar 2021, wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Genauere Informationen rund um das Distanzlernen erhalten Sie von der jeweiligen Klassenlehrerin.

Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden dadurch auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten. Auch alle Eltern sind deshalb aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen.

Um die damit verbundene zusätzliche Belastung für Sie als Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen die Betreuung Ihres Kindes zu Hause erfolgt, weil Sie dem Appell des Ministeriums für Schule folgen.

Ab Montag, 11. Januar 2021, findet ein Betreuungsangebot für diejenigen Schüler*innen der Klassen 1 bis 4 statt, die nicht zuhause betreut werden können. Das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt. Bitte stellen sie bei Bedarf möglichst bis Freitagmittag (8.1.2021) einen entsprechenden Antrag bei der Schulleitung (unter friedensschule@schulen-dormagen.de). Sie erleichtern uns damit die notwendige Planung enorm. Danke im Voraus!

Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztagszeitraums statt.
Während des Betreuungsangebotes wird kein regulärer Unterricht erteilt. Die Kinder erhalten aber die Möglichkeit, ihre Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu erledigen.

Freundliche Grüße
Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 11.12.20

                                                                                                     11.12.2020

Liebe Eltern, 

wie Sie sicher den Nachrichten schon entnommen haben, wird es ab nächster Woche weitere Maßnahmen geben, um die ansteigenden Infektionszahlen nachhaltig einzudämmen. 

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 können Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, teilen Sie uns bitte schriftlich mit, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Geben Sie bitte an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 4 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es die Kinder schon im Frühjahr erstmals praktiziert haben, gilt in diesem Fall auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021findet kein Unterricht statt.

Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Am 07.01.2021 und am 08.01.2021 wird es in der Schule/OGS eine Notbetreuung geben. Diese sieht genau wie vor den Weihnachtsferien aus:

Kinder, die nicht in der OGS angemeldet sindDie Notbetreuung umfasst den zeitlichen Rahmen des üblichen Unterrichts an den genannten Tagen (07.01. und 08.01.2021)
Kinder, die in der OGS angemeldet sindDie Notbetreuung umfasst den zeitlichen Rahmen des normalen Ganztagsangebotes.

Wenn Sie am 07.01.2021 und/oder am 08.01.2021 für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen, teilen Sie uns dies bitte bis zum 16.12.2020 formlos mit. Vielen Dank im Voraus! (Zurzeit existiert noch kein offizielles Antragsformular. Sobald es vorliegt, leiten wir es an Sie weiter.).

In den Notbetreuungsgruppen im Januar gelten auch wieder dieselben Regeln wie vor den Weihnachtsferien.  Alle Kinder tragen die gesamte Zeit über Masken. Daher ist es hilfreich – wenn Sie dieses Betreuungsangebot wahrnehmen – Ihrem Kind auch Ersatzmasken mitzugeben, damit ein Wechsel des Mund-Nase-Schutzes im Verlauf der Betreuungszeit möglich ist. Danke im Voraus!

Auch ist bei der Einrichtung der Notbetreuungsgruppen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m in den Räumen zu beachten.

Freundliche Grüße

Rotraud Leufgen & Birgit Nüßlein

AKTUELL vom 25.10.20

Liebe Eltern,

wir hoffen, Ihnen und Ihren Familien geht es gut und Sie sind alle gesund und wohlauf.
Wie Sie zurzeit den Medien entnehmen können, gibt es täglich neue Informationen zu den regionalen Entwicklungen die Corona-Pandemie betreffend.
Was nun für den am Montag, 26.10.2020, wiedereinsetzenden Schulbetrieb an der Friedensschule von Bedeutung ist, möchten wir Ihnen in diesem Brief mitteilen.

23.10.2020

Maskenpflicht  Zurzeit sieht es vielerorts so aus, dass wir es mit steigenden Infektionszahlen zu tun haben. Um alle Kinder und Schulmitarbeiter*innen zu schützen, werden wir es nach den Ferien wieder so handhaben, dass die Kinder die Maske an ihrem festen Sitzplatz ausziehen können. In allen anderen Situationen besteht Maskenpflicht. Es ist daher weiterhin ratsam, im Tornister nach Möglichkeit eine Ersatzmaske dabei zu haben. Für die passende Größe und das Waschen der Maske sind die Eltern verantwortlich.Wenn Kinder z.B. auf dem Schulhof eine „Maskenpause“ benötigen, können sie diese in Absprache mit der aufsichtführenden Lehrkraft an einem festgelegten Ort nehmen.
Lüften und Kälte  In den Pausen und auch im Unterricht ist coronabedingt Stoßlüften im Sinne von Durchlüften über 3-5 Minuten pro Unterrichtsstunde erforderlich. Dabei wird es bei den sinkenden Außentemperaturen natürlich kälter und auch zugig. Bitte geben Sie Ihrem Kind Kleidungsstücke mit, die es zwischendurch bei Bedarf einfach überziehen kann (Strickjacke, Sweatjacke…). Diese Kleidungsstücke können in der Klasse verbleiben. Wenn es einem Kind beim Lüften kalt wird, kann es auch einen Schal/eine Mütze tragen.
Sportunterricht  Nach den Herbstferien wird der Sportunterricht nur noch ausnahmsweise draußen stattfinden. Die Kinder sollen weiterhin am Sporttag in Sportkleidung zur Schule kommen. In der Sporttasche sollen immer Hallenschuhe und eine Trinkflasche vorhanden sein. Da es in der Turnhalle durch das verstärkte Lüften sehr kühl ist, empfiehlt es sich in den Turnbeutel auch eine Sportjacke, die schnell aus- und anzuziehen ist, einzupacken.
Infos aus der Schulkonferen  In der Sitzung vom 1.10.2020 wurden die Termine und Veranstaltungen für das laufende Schuljahr beschlossen – siehe Terminliste (nächste Woche in Kopie in der Postmappe der Kinder). Auf folgende Termine möchten wir Sie besonders hinweisen:

  •   11.11.2020 – St.Martin: In diesem Jahr wird es keine Martinszüge in Nievenheim und Gohr geben. Im Maria-Montessori-Haus finden in den 8 Klassen am Vormittag interne Martinsfeiern statt. Im Astrid-Lindgren-Haus ist eine gemeinsame Feier aller Schüler*innen und Mitarbeiter*innen für den Nachmittag (17.30 Uhr bis 18.15 Uhr) geplant. Die Teilnahme von Eltern ist leider nicht möglich.
  •   16.11. und 17.11.2020 – Elternsprechtage: Um nun nach längerer Zeit wieder persönliche Gespräche zwischen Eltern und Lehrer*innen/Mitarbeiter*innen der OGS zu ermöglichen, hat die Schulkonferenz beschlossen, 2 ganze Elternsprechtage festzulegen. Am 16.11. und am 17.11.2020 findet deshalb kein Unterricht statt und die OGSen sind geschlossen. So ist es uns möglich, trotz zeitlich enger Taktung, die Auflagen für die notwendigen Hygieneregeln einzuhalten und den Begegnungsverkehr beim Elternsprechtag so gering wie möglich zu halten. Sollten Sie an diesen beiden Tagen große Probleme mit der Betreuung Ihrer Kinder haben, melden Sie sich bitte unter friedensschule@schulen- dormagen.de schnellstmöglich bei uns, damit wir für diese Notfälle eine Regelung finden können.
  •   4.11.2020 – Infoabend 4.Schuljahr: Der Informationsabend für die Eltern der Viertklässler zum Übergang zu den weiterführenden Schulen findet am Mittwoch, 4.November 2020, um 19.30 Uhr in der Turnhalle unserer Schule statt. Sie erhalten dazu in der nächsten Woche noch eine Einladung mit Anmeldeabschnitt.
  •   26.11.2020 – Pädagogischer Ganztag: Am 26.11.2020 wird es einen pädagogischen Ganztag geben, an dem alle Lehrer*innen und OGS- Mitarbeiter*innen teilnehmen. Daher findet an diesem Tag kein Unterricht statt und die OGSen sind geschlossen.

Wir freuen uns, mit Ihren Kindern in der nächsten Woche wieder in den Präsenzunterricht zu starten!

Freundliche Grüße
Birgit Nüßlein & Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 31.08.20

Es gibt eine neue Schulmail des Ministeriums, die Sie unter folgendem Link finden. https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb

Die wesentlichen Vorschriften zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung und allen weiteren Hygieneregelungen bleiben in der Grundschule unverändert! Hilfreich finden wir das folgende Schaubild des Ministeriums zu der Frage, „Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind einen Schnupfen oder andere Krankheitssymptome zeigt?“

AKTUELL vom 29.08.20

Liebe Eltern,


das sogenannte Faktenblatt des Ministeriums hat eine Gültigkeit bis zum 31.08.2020, also bis Montag. Bisher haben wir noch keine offizielle Mail des Ministeriums erhalten, welche konkreten Änderungen uns ab Dienstag, 1.09.2020, erwarten.

Sobald wir Genaueres wissen, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Genau wie Sie, hätten wir uns vor dem Wochenende mehr Klarheit gewünscht. Wie dem auch sei: Die ersten Schulwochen sind gut angelaufen und wir gehen davon aus, dass wir auch den nächsten Schritt gemeinsam gut bewältigen werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Wochenende.

Freundliche Grüße

R. Leufgen und B. Nüßlein

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AKTUELL vom 10.08.20

Für den Schulstart nach den Sommerferien liegen neue Informationen vom Ministerium vor, die Sie hier finden.

Ministerium für
Schule und Bildung
des L.andes Nordrhein-Westfalen

3. August 2020

Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Telefon (0211) 5867-3505/06 presse@msb.nrw.de

Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021

Im Schuljahr 2020/2021 soli der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Ober dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde. Dabei muss der Schutz der Gesundheit der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, sowie aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt sein. Zugleich soli durch eine möglichst weitgehende Rückkehr zu einem angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten das Recht der Kinder und jungen

Menschen auf Bildung und Erziehung gesichert werden. In der Praxis muss das bedeuten, dass für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an alien Schulformen in ganz Nordrhein-Westfalen Unterricht nach Stundentafel stattfindet. Es gilt wieder der Grundsatz, dass der Unterricht in Präsenzform den Regelfall darstellt. Sollte Präsenzunterricht auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten wegen des weiterhinnotwendigen Infektionsschutzes oder deshalb nicht vollständig möglich sein, weil Lehrkräfte dafür nicht eingesetzt werden können und auch kein Vertretungsunterricht

erteilt werden kann, findet Distanzunterricht statt.

Die hier beschriebenen Maßnahmen, Vorgaben und Hinweise für die Schulen in Nordrhein-Westfalen zielen zuallererst darauf ab, einen an das Infektionsgeschehen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten sicherzustellen. Zudem sind sie oftmals ebenso darauf ausgerichtet, dem Infektionsgeschehen im schulischen Umfeld flexibel und kontrollierend zu begegnen, damit die Bildungs- und Erziehungsziele durch Schule und Unterricht erreicht werden können.

Infektionsschutz, Hygiene und Testuncien

Regelungen und Merkmale des Infektionsschutzes

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bleibt eine der wesentlichen Rechtsquellen für den

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Infektionsschutz an den Schulen in Nordrhein-Wesffalen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dessen Webseite allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/.

Die zum Schuljahresbeginn geltende Fassung berücksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen, den weiterhin notwendigen Infektionsschutz wie auch die Durchführung und Sicherstellung eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten mit Unterricht nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Merkmale des Infektionsschutzes in den Schulen ab dem 12. August 2020 werden sein:

• Mund-Nasen-Schutz

An den Schulen mit Primarstufe besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt für die vorgenannten Schülerinnen und Schüler, soweit sie sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet. Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Lehrkräfte, die Unterricht in den Jahrgängen der Primarstufe erteilen, können vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht absehen, wenn stattdessen der empfohlene Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird.

An alien weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituation absehen. In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder

auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.

Die hier zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet und

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bieten so die Gelegenheit, die Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere während und nach der ferienbedingten Rückreisewelle sorgfältig zu beobachten und dann neu zu bewerten.

Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund- Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Darüber hinaus stellt die Landesregierung den Schulen zum Beginn des Schuljahres ca. eine Million Masken aus Landesbeständen zur Verfügung. Jede Schule wird somit eine Reserve für den Bedarfsfall verfügbar haben.

Von den hier insgesamt beschriebenen Regelungen zum Tragen von Mund- Nase-Bedeckungen dürfen die Schulen nicht mit eigenen Regelungen abweichen.

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist ein Baustein, um Risikogruppen zu schützen und zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der hygienisch einwandfreie Umgang mit den Mund- Nasen-Bedeckungen wichtig. Informationen hierzu gibt es z.B. unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nasen- bedeckungen.html?L=0#c12767).

• Rückverfolgbarkeit

Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen.

Der Unterricht soil jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden.

Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bilden bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen bzw. Lerngruppen, Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Schulsportgemeinschaften.

Damit der Unterricht gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen organisiert werden kann, können insofern klassenübergreifende feste Lerngruppen und Kurse gebildet werden (z.B. Religionsunterricht, Wahlpflichtbereich).

Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in festen fachbezogenen Kursen statt. Dies gilt auch für Fachunterrichtskooperationen mit anderen Schulen.

In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soli mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse

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und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden. Für jede Unterrichtsstunde und vergleichbare Schulveranstaltung ist darüber hinaus die jeweilige Anwesenheit zu dokumentieren. Die entsprechenden Dokumente sind zur Rückverfolgbarkeit für vier Wochen aufzubewahren.

• Hygiene

Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen. Räume, in denen dies nicht möglich ist, sind für den Unterricht nicht zugelassen.

Die Schulen sollten zugleich ihre bestehenden Konzepte zur Hygiene und zum Infektionsschutz fortführen, sofern diese dem angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten nicht entgegenstehen.

Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz

Die gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden für das neue Schuljahr erarbeiteten und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW abgestimmten „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19″ werden regelmäßig aktualisiert und in das Bildungsportal eingestellt.

Bei Fragen zu Sicherheits- und Hygienemaßnahmen stehen die Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte der BAD GmbH zur Verfügung und beraten vor Ort in der Schule zur praktischen Umsetzung. Ansprechpartner der BAD GmbH sind abrufbar unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-sein/Arbeits-und- Gesundheitsschutz/Ueberbetrieblicher-Dienst/Bad-Zentren.pdf

Hygieneempfehlungen für die Verpflegung in Schulmensen

Die Hygieneempfehlungen für die Verpflegung in Schulmensen des Ministeriums für Schule und Bi Idung und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind eine Hilfe für Schulträger und Schulen, wie der erforderliche Mensabetrieb zum neuen Schuljahr erfolgen kann. Die jeweils geltende Fassung der Bestimmungen finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail /Archiv-2020/200623/Empfehlungen-Schulverpflequng.pdf

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Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Fa Ile einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soil die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die

Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen — insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister — in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

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Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Möglichkeiten der Corona-Testung für das Personal an den Schulen

Mit der Aufnahme des angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten können sich alle an den öffentlichen und privaten Schulen tätigen Personen in der Zeit vom 10. August bis zum 9. Oktober 2020 alle 14 Tage anlasslos und freiwillig testen lassen. Die Testung soil außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Die Kosten übernimmt das Land. Die Organisation der Testungen erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Testmöglichkeiten sind bei den bestehenden Testzentren sowie niedergelassenen

Ärztinnen und Ärzten, vorrangig den Hausärztinnen und Hausärzten gegeben. Die Schulleitungen werden gebeten, das Testangebot den Beschäftigten in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen für Beschäftigte, die das Angebot nutzen wollen, die im Anhang beigefügte Bescheinigung aus. Um eine Überlastung der Labore zu vermeiden, sind die in der Bescheinigung aufgeführten Termine für die Testungen verbindlich. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die getestete Person persönlich durch

das untersuchende Labor informiert. Das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) erhält Informationen über die Ergebnisse in anonymisierter Form, um im Rahmen einer Studie das Infektionsgeschehen an den Schulen zu analysieren.

Umfassende Testungen für Personal an Schulen sowie Schülerinnen und Schüler im Corona-Fall

Sollten bei Testungen oder auf anderem Wege Infektionsfälle mit dem Corona-Virus festgestellt werden, wird das zuständige Gesundheitsamt von der Schulleitung informiert und entscheidet über weitere Maßnahmen. Beispielsweise kommt eine Testung von Kontaktpersonen in Betracht, um lokale Cluster und Infektionsketten zu identifizieren und möglichst frühzeitig zu unterbrechen. Je nach Infektionsgeschehen

und regionaler Gegebenheit werden Schulen aber auch umfassend oder gar vollständig getestet und wenn nötig auch kurzfristig vorübergehend geschlossen, um das Infektionsgeschehen gesichert abklären und eindämmen zu können.

Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG — bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern — unmittelbar

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und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Ein genauer Ablaufplan ist den Schulen landesweit zur Verfügung gestellt worden:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionssc hutz/300-Coronavirus/Coronavirus Ansteckungsfall- -verdacht/Corona-Verdacht-in- Schule final.pdf.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-lnstituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soli die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soli. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen

jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen

Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Umgang mit Rückkehrenden aus Risikogebieten

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus.

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: wwwski.de/covid-19-risikociebiete.

Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen

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identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren. Die Nutzung der App soli alien am Schulleben Beteiligten empfohlen werden.

Ressourcen und Einsatz der Lehrkräfte

Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung an Schulen

Zur unmittelbaren Abmilderung der Folgen der Corona-Krise, die beispielsweise dadurch entstehen, dass Lehrkräfte aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, werden zum Schuljahresbeginn weitere Maßnahmen getroffen, um die Unterrichtssituation an den Schulen zu verbessern.

Für das Schuljahr 2020/21 wurden den Bezirksregierungen bereits 800 Ste lien zusätzlich zugewiesen. Diese Planstellen für unbefristete Einstellungen an Gymnasien werden aus personalwirtschaftlichen Gründen im Vorgriff auf einen durch die Umstellung auf einen neunjährigen Bildungsgang begründetenabsehbaren hohen Einstellungsbedarf zum Schuljahr 2026/27 bereitgestellt. Die auf diesen Ste Ilen eingestellten Lehrkräfte sollen in dieser Übergangszeit durch Abordnungen insbesondere den Schulen und Schulformen zu Gute kommen, die

aufgrund der Situation am Lehrkräftearbeitsmarkt unter einem Lehrkräftemangel leiden. Die Ste lien können auch aufgrund der günstigen Situation am Lehrkräftearbeitsmarkt für Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe II nach Schuljahresbeginn besetzt werden. Dies gilt insbesonderevor dem Hintergrund, dass zum 1. November 2020 wieder neue grundständig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen werden. Die Maßnahme, die in den nächsten Jahren auf bis zu 3.000 Ste lien ausgebaut werden soil, trägt auch dazu bei, die Unterrichtssituation vor dem Hintergrund der besonderen

pandemiebedingten Belastungen zu verbessern.

Zur Sicherung des Präsenzunterrichts ist die Möglichkeit für weitere befristete Beschäftigungen von Lehrkräften eröffnet worden (Runderlass vom 21. Juli 2020). Neben befristeten Beschäftigungen mit Sachgrund soil nunmehr auch die Möglichkeit des § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zur sachgrundlosen befristeten Beschäftigung genutzt werden. Dies eröffnet zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten von bis zu zwei Jahren. Abhängig von den konkreten Erfordernissen vor Ort entscheiden die zuständigen Schulaufsichtsbehörden in eigener Zuständigkeit, welche Schulen in welchem Umfang befristete Lehrkräftebedarfe ausschreiben können. Die Ausschreibungen können bereits erfolgen. Darauf können sich sowohl Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung als auch geeignete andere Personen ohne Lehramt

bewerben, zum Beispiel Hochschulebsolventinnen und -absolventen mit oder ohne lehramtsbezogenen Abschluss oder Studierende, die bisher noch nicht im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen beschäftigt waren.

Damit Schulen in den Fällen, in denen derzeit keine freien Lehrerstellen zur Verfügung stehen, befristete Einstellungen vornehmen können, werden zum Schuljahresbeginn zusätzlich weitere 400 Ste lien für die Beschäftigung von Lehrkräften bereitgestellt. Auch diese Ausschreibungen können bereits erfolgen.

lm Rahmen der Stellenbewirtschaftung für das Schuljahr 2020/21 wird ermöglicht, bis zu 400 freie Lehrerstellen in der Schulform Grundschule für die Einstellung von tarifbeschäftigten Sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase zu nutzen. Zum Schuljahreswechsel 2021/22 können die so in Anspruch genommenen Lehrerstellen wieder mit Lehrkräften besetzt werden. Die Ste lien werden mit dem Haushalt 2021 zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahme zielt darauf ab, der schwierigen Personalsituation an zahlreichen Grundschulen und der Tatsache entgegenzuwirken, dass Kinder zum Teil durch fehlenden

Präsenzunterricht Rückschritte in ihrer schulischen Entwicklung haben können. Die Ausschreibungen können bereits erfolgen.

Als Folge der Corona-Krise können sich derzeit noch nicht quantifizierbare Veränderungen beim Stellenbedarf an den Berufskollegs ergeben, wenn Ausbildungsplätze nicht im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass die zugewiesenen Ste lien nicht ausreichen, um den schülerzahlbedingten Stellenbedarf an den Berufskollegs zu decken, können nach Beginn desSchuljahres weitere Ste lien zur Bedarfsdeckung zugewiesen werden.

• Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrkraft kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soli in der Regel nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen andauert (§ 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Die Regelung dient dazu, eine

nicht gleichmäßige Unterrichtserteilung flexibel im Schuljahr auszugleichen.

• Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter können im Schuljahr 2020/21 freiwillig statt bislang drei bis zu sechs Stunden zusätzlichen, das heißt über den selbstständigen Ausbildungsunterricht hinausgehenden Unterricht an ihrer Ausbildungsschule erteilen, sofern das Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird und die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter diesem zustimmt. Eine diesbezügliche Beauftragung sollte nur mit Einverständnis des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung erfolgen.

Die ausgestellten ärztlichen Atteste, auf deren Grundlage Lehrkräfte von der Verpflichtung zum Präsenzunterricht befreit werden konnten, gelten nicht unbegrenzt. Sie entfalten seit dem Unterrichtsende vor den Sommerferien keine Wirkung mehr. Für die Zeit nach den Sommerferien ist für eine Befreiung vom Präsenzunterricht die Vorlage eines neuen Attestes erforderlich. Gemäß bisheriger Erlasslage vom 22. Mai 2020, die mit neuer Erlasslage vom 31. Juli 2020 in diesem

Punkt fortgeschrieben wurde, ist dabei eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung im Sinne einer (arbeits-) medizinischen Begutachtung erforderlich und vorzunehmen. Diese hat den Kriterien des Robert-Koch-Instituts zu entsprechen.

Für Schwangere gelten die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz.

Die wichtigsten Maßnahmen der Maßnahmenpakete 1 bis 3 aus den Bereichen Dienstrecht, Lehrerausbildung und Lehrereinstellung sind in einer Broschüre für die Schulleitungen (sog. lnstrumentenkasten) zusammengefasst und Ende April/Anfang Mai 2020 an alle Schulen verschickt worden. Die Broschüre kann unter dem Link https://url.nrw/brleve abgerufen werden.

Im Bildungsportal ist die Datei unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-seinNersorciung/ zu finden.

Schulen, die über eine oder mehrere der vorgenannten Maßnahmen Personal gewinnen möchten, wenden sich an die zuständige Schulaufsichtsbehörde.

Personaleinsatz

Die Geltungsdauer der mit Runderlass vom 22. Mai 2020 bestimmten Regelungen zum Einsatz des Personals wurde mit Runderlass vom 31. Juli 2020 über den 26. Juni hinaus bis zum Ablauf des 9. Oktober 2020 (letzter Unterrichtstag vor den Herbstferien) mit folgenden Maßgaben verlängert:

Im Übrigen gilt weiterhin, dass eine Befreiung von Lehrkräften vom Präsenzunterricht ihre allgemeine Dienstpflicht nicht berührt; sie können auch zu anderen schulischen Aufgaben herangezogen werden.

Für eine Beratung zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Hinblick auf den Einsatz in der Schule stehen den Lehrkräften die Ansprechpartner der BAD GmbH zur Verfügung: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft- sein/Arbeits-und-Gesundheitsschutz/Ueberbetrieblicher-Dienst/Bad-Zentren.pdf.

Unterricht auf Distanz

Neuer rechtücher Rahmen für das Lernen auf Distanz

Mit der geplanten Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch deren Eltern Rechtssicherheit im Umgang mit der neuen Form des Unterrichts: (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/lnfektionssc hutz/300-Coronavirus/Coronavirus Verordnungsentwurf-

Distanzuntzerricht/Verordnungsentwurf-Distanzunterricht-Stand-30 -Juni-2020.pdf).

Die Verordnung soli nach Zustimmung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft treten und wird zur Unterstützung der Schulen ergänzt durch eine pädagogisch-didaktische Handreichung. Die Schulen werden gebeten, die Verordnung im Vorgriff anzuwenden. Wichtige Eckpunkte lauten:

Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.

Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.

Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.

Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.

Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.

Pädagogisch-didaktische Hinweise zum Unterricht auf Distanz

Die Schulen können zur Unterstützung auf eine Handreichung zur Entwicklung organisatorischer, didaktischer und pädagogischer Konzepte sowie mit Hinweisen zur Leistungsbewertung zurückgreifen. In ihr werden Fragen zu Organisationsmodellen, zu den im Kollegium zu treffenden Absprachen, zur Sicherstellung der Lernangebote für alle Schülerinnen und Schüler, zur Einbeziehung der Eltern und der Information der Schulgemeinde etc. thematisiert. Die Handreichung ist vom Ministerium für Schule und

Bildung in enger Zusammenarbeit mit der Qualitäts- und Unterstützungsagentur sowie unter Beteiligung von erfahrenen Schulleitungen erarbeitet worden; sie wird den Schulen in der 32. KW bekannt gemacht, also rechtzeitig zum Start in das neue Schuljahr als online-Broschüre zur Verfügung stehen(www.broschüren.nrw/distanzunterricht).

Fachliche Unterrichtsvorhaben für den Unterricht auf Distanz werden von der QUA-LiS im Lehrplannavigator (https://www.schulentwicklunq.nrw.de/lehrplaene) zu Beginn des Schuljahres zur Verfügung gestellt. Das Angebot wird sukzessive weiter ausgebaut.

Für die Berufskollegs wird zum Schuljahresbeginn eine Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in digitaler und anschließend auch in gedruckter Form veröffentlicht. Sie ist vom Ministerium für Schule und Bildung in Zusammenarbeit mit QUA-LiS und unter Beteiligung von oberer Schulaufsicht, Schulleitungen und Lehrkräften entwickelt worden. Die Handreichung enthält unter anderem rechtliche, organisatorische und didaktisch-methodische

Hinweise sowie Qualitätskriterien zu bildungsgangspezifischen Konzepten. Sie wird ergänzt von Unterstützungsmaterialien in einem strukturierten Webangebot zur Umsetzung von digitalen Lernformaten (www.berufsbildung.nrw.de).

Diqitale Eneeräte und LOGINEO NRW

Digitale Endgeräte

Al le Lehrerinnen und Lehrer der öffentlichen Schulen und der Ersatzschulen werden vom Land und unter organisatorischer Mitwirkung der Schulträger mit dienstlichen Endgeräten ausgestattet. Die Beschaffung der Geräte über die Schulträger ist bereits möglich. Hierzu stellt das Land 103 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie zur Ausstattung der Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ist unter dem

nachfolgendem Link zum Digitalpakt veröffentlicht. Vorgesehen ist, dass die Schulträger in einem vereinfachten Verfahren Budgets erhalten und die dienstlichen Endgeräte für die Lehrkräfte in eigener Zuständigkeit beschaffen und verteilen. Es gilt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für Beschaffungsvorgänge ab dem 16. März 2020.

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Mit den Mitteln aus der Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule

(„Sofortausstattungsprogramm“) in Höhe von insgesamt 178 Millionen Euro können

die Schulträger bereits Endgeräte für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf beschaffen. Die Förderrichtlinie ist am 22. Juli 2020 unter https://digitalpakt- nrw.de veröffentlichtworden.AntragsberechtigtsindSchulträger,dienacheinem Verteilschlüssel entsprechende Budgets erhalten. Diese beschaffen und verteilen die Geräte in eigener Zuständigkeit unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Es gilt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für alle Beschaffungen ab dem 16. März 2020.

LOGINEO NRW

Die Landesregierung stellt den Schulen mit der Schulplattform LOGINEO NRW und dem Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS zwei Anwendungen zur Verfügung, um die Digitalisierung der Schulen, das digitale Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie das Lehren und Lernen mit digitalen Medien zu unterstützen. Das Land sichert dauerhaft den Betrieb und die Weiterentwicklung der Angebote der „LOGINEO Familie“ mit zusätzlich rund 36,4 Millionen Euro.

LOGINEO NRW beinhaltet u. a. Funktionen wie dienstliche E-Mail, Cloud- Speicher, Daten-Safe, Terminkalender u. a. Mit LOGINEO NRW haben Lehrkräfte die Möglichkeit, ab sofort rechtssicher unter Beachtung des Datenschutzes zu kommunizieren. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Schülererweiterung (Version 1.5) im Schuljahr 2020/2021 zur Verfügung stellen. Aktuell (Stand: 23. Juli 2020) haben 1.199 Schulen das Hauptsystem beantragt und 914 Systeme konnten ausgeliefert werden. Das Hauptsystem

kann unter www.logineo.nrw.de beantragt werden.

Das Ministerium für Schule und Bildung bietet die Lernplattform LOGINEO NRW LMS alien öffentlichen Schulen und Ersatzschulen sowie den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung kostenlos an. Aktuell (Stand: 23. Juli 2020) haben 915 Schulen das LMS beantragt und 892 entsprechende lnstanzen erhalten. Das LMS kann unter https://logineonniv-Ims.de/ beantragt werden.

Ein LOGINEO NRW Messenger wird vor Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen; ein Videokonferenztool soil folgen und nach Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens mit den Hauptpersonalräten zur Verfügung stehen.

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Schul- und Unterrichtsbetrieb, Prüfungen und Abschlüsse

Prüfungen

Der Beginn der Abschlussprüfungen im Abitur sowie im Rahmen der Zentralen Prüfungen Klasse 10 wird im kommenden Jahr um jeweils knapp zwei Wochen verschoben. Das gibt den Schulen Gelegenheit, die Schülerinnen und Schüler besser auf die Prüfungen vorzubereiten.

Zudem sollen Lehrkräfte in ausgewählten Fächern der allgemeinbildenden Schulen eine erweiterte Aufgabenauswahlmöglichkeit erhalten, um angesichts möglicher Einschränkungen durch die Corona-Pandemie im lnteresse der Schülerinnen und Schüler Prüfungen ohne Abstriche am Niveau, aber mit Blick auf die unterrichteten lnhaltsfelder zu ermöglichen. Die Abiturvorgaben gelten unverändert. Die neuenPrüfungstermine für die einzelnen Fächer werden den Schulen wie üblich zu Beginn des Schuljahres per Er lass mitgeteilt.

Abgesehen davon sollen im kommenden Schuljahr alle Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen unverändert gelten, dies schließt alle Abschlussverfahren und Prüfungen einschließlich der Abiturprüfungen im Jahr 2021 ein. Die aktualisierten Vorgaben für das Zentralabitur 2021 an den Beruflichen Gymnasien, die zusätzliche Fokussierungenenthalten,sindmittlerweileunter www.standardsicherung.nrw.de veröffentlicht. Die angepasste Terminleiste für das Zentralabitur 2021 ist zum Schuljahresbeginn 2020/2021 ebenfalls unter www.standardsicherunq.nrw.de

verfügbar.

Sportunterricht

Mit der Rückkehr zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zum Schuljahr 2020/2021 wird der Unterricht auch im Fach Sport möglichst in vollem Umfang wiederaufgenommen. Auf Grund des § 9 Absatz 7 der CoronaSchVO ist Sportunterricht, inklusive Schwimmunterricht, an Schulen erlaubt.

Als einziges Schulfach mit schwerpunktmäßig physischer Betätigung in dafür vorgesehenen Sportstätten wie Sporthallen, Schwimmhallen oder auf Sportplätzen gilt es im Sportunterricht — auch angesichts des hier nicht anwendbaren Schutzes durch eine Mund-Nase-Bedeckung — in besonderem Maße darauf zu achten, Bedingungen zu schaffen, die die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung des lnfektionsgeschehens beachten und Situationen verhindern, die lnfektionsgeschehen verstärken könnten.

Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Ob eine zur Vermeidung hoher Aerosolenkonzentrationen ausreichende Belüftung der Sporthallen vorhanden ist, ist durch den Schulträger sicherzustellen. Auch die Größe der Umkleideräume sollte

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durch individuelle, schulinterne Belegungskonzepte berücksichtigt werden, sodass eine möglichst geringe Zahl von Schülerinnen und Schülern sich zur gleichen Zeit in einer Umkleide befindet.

Gründliches Händewaschen oder eine wirksame Handdesinfektion nach dem Sport sind zwingend erforderlich. Grundsätzlich gilt, die Vorgaben in der jeweils gültigen CoronaSchVO zu beachten und vor dem Hintergrund der lokalen Pandemiesituation gemeinsam mit der Schulleitung schulinterne Konzepte für die Durchführung des Sportunterrichtes zu entwickeln. Schulsportgemeinschaften können im neuenSchuljahr wieder durchgeführt werden.

Musikunterricht

Der schulische Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbsfferien nicht gestattet. Beim gemeinsamen Singen außerhalb von geschlossenen Räumen sowie bei der Verwendung von Blasinstrumenten sind die jeweils aufgeführten Sonderregelungen der CoronaSchVO (insbesondere § 8 Abs. 5 CoronaSchVO in entsprechender Anwendung) und ihrer Anlage zu beachten. Diese beinhalten im Wesentlichen vergrößerte Mindestabstände,

Hinweise zum Umgang mit und zur Reinigung von lnstrumenten sowie zur Hygiene in und zur Durchlüftung von Räumlichkeiten.

Sofern die schulischen Möglichkeiten die Einhaltung der Vorschriften für das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten temporär oder dauerhaft nicht ermöglichen, ist auf andere Formen des aktiven Musizierens und Gestaltens zurückzugreifen, die den Schülerinnen und Schülern im Musikunterricht ebenfalls kreative Schaffens- und Ausführungsprozesse ermöglichen.

Fachpraktischer Unterricht in den Berufskollegs

Bei der Durchführung des fachpraktischen Unterrichts sind Bedingungen zu schaffen, die die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung des lnfektionsgeschehens beachten und Situationen verhindern, die lnfektionsgeschehen verstärken könnten. Es gelten die CoronaBetrVO und CoronaSchVO.

Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote werden im Schuljahr 2020/2021 im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär aufgenommen.

Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls wieder vollständig möglich und wird vor Ort im Rahrnen der bestehenden Konzepte ausgestaltet. Auch Fahrten

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und Exkursionen können im neuen Schuljahr wieder stattfinden. Die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO und ihrer Anlage sind zu beachten.

Falls Abweichungen vom regulären zeitlichen Umfang der Angebote erforderlich sind, wird die Umsetzung von Schulleitung und OGS-Leitung unter Einbeziehung des Schulträgers gestaltet.

Grundsätzlich ist ein regulärer Angebotsumfang anzustreben. Die für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Stellenzuschläge sind entsprechend einzusetzen. Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Für Räume und Kontaktflächen gelten die Hygienebestimmungen, die im Rahmen der standortbezogenen Hygienekonzepte festgelegt sind.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt entsprechend den vorstehenden Regelungen zum Schulbetrieb. Zudem gilt für den Bereich der OGS, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Gruppenräumen der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe nicht erforderlich ist.

Möglich sind auch Angebote zur Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, wenn die aktuell gültigen Vorgaben zum Infektionsschutz und die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die einzelnen Maßnahmen sind durch den Schulträger jeweils in Rücksprache mit der Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären.

Wiederaufnahme von außerunterrichtlichen Angeboten und Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern kann im Schuljahr 2020/2021 regulär stattfinden und ausgestaltet werden, zum Beispiel in Ganztagsangeboten oder in Kooperationen in den Bereichen Kultur oder Sport. Kooperationen mit außerschulischen Partnern können in der Schule und an außerschulischen Lernorten stattfinden. Die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO und ihrer Anlage und die standortbezogenen Hygienekonzepte der Schulen und der außerschulischen Partner sind zu beachten.

Teilnahme an Schulfahrten

Nach Nr. 4.2 der Richtlinien für Schulfahrten ist in besonderen Ausnahmefällen gemäß § 43 Absatz 4 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an einer Schulfahrt möglich. Dies gilt auch, wenn Eltern gravierende gesundheitliche Gründe geltend machen.

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Schulfahrten in das Ausland, Stornokosten

Auf Grund des Runderlasses vom 28. Mai 2020 sind alle ein- und mehrtägigen Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in das Ausland, die im Zeitraum vor den Herbstferien geplant waren, abzusagen. Das Land Nordrhein- Westfalen übernimmt die Stornierungskosten aller von Schulen abgesagten Fahrten ins Ausland, die bis zu den Herbstferien geplant waren, nur soweit die Stornierungendurch die Schulen bis zum 12. Juni 2020 erfolgt sind; im Fall der Schulen in freier Trägerschaft bis 10. Juli 2020. Sofern für die Zeit nach den Herbstferien Buchungen beabsichtigt sind, ist darauf zu achten, dass jederzeit eine kostenfreie Stornierung

möglich ist, da das Land Nordrhein-Westfalen keine Stornokosten für Absagen nach dem 12. Juni 2020 bzw. nach dem 10. Juli 2020 übernimmt.

Fahrten und Exkursionen innerhalb Deutsch lands können unter Beachtung der erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Infektionsschutzes durchgeführt werden. Mehrtägige Reisen innerhalb Nordrhein-Westfalens oder in andere Bundesländer sowie eintägige Wandertage und Exkursionen zu außerschulischen Lernorten sind somit möglich. Bei der Buchung und Planung ist im Vorfeld sorgfältig die Vereinbarkeit mit dem Infektionsschutz zu prüfen.

Kosten bei Nichtteilnahme an einer Schulfahrt oder Abbruch einer Schulfahrt

Nach Nr. 5.2 der Richtlinien für Schulfahrten ist bei mehrtätigen Veranstaltungen und bei Veranstaltungen, die mit erhöhten finanziellen Belastungen verbunden sind, vor Vertragsabschluss von alien Eltern — auch von Eltern der volljährigen Schülerinnen und Schüler — eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung einzuholen, dass sie derTeilnahme an der Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, die entstehenden Kosten zu tragen.

Auf dieser Grundlage sind sie nach verbindlicher Anmeldung auch bei Nichtteilnahme

an der Schulfahrt oder Abbruch der Schulfahrt — z. B. wegen einer Erkrankung — zur

Zahlung der entstandenen notwendigen Kosten verpflichtet. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Die Eltern tragen die Kosten in vollem Umfang. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt nicht die Kosten für die (vorzeitige) Rückreise der an der Schulfahrt teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.

Die Schulen haben die Aufgabe, die Eltern umfassend darüber zu informieren, welche Kosten durch die Stornierung, den Abbruch oder die Umbuchung einer Schulfahrt auf sie zukommen können.

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Wöchentliche Erhebungen

Eine zentrale Frage ist, in welchem Ausmaß die Corona-Pandemie das Unterrichtsgeschehen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen auch im kommenden Schuljahr beeinflussen wird. Daher wird zum Schuljahr 2020/2021 die seit den Osterferien 2020 ausgesetzte Erhebung der Unterrichtsstatistik in beiden Erhebungsteilen (Wochenmeldung und Detailerhebung) mit Schuljahresbeginn an den bisher teilnehmenden Schulformen wiederaufgenommen. Um den besonderen Bedingungen des Unterrichtsbetriebs unter dem Einfluss der Corona-Pandemie

Rechnung zu tragen, wird künftig auch die Erteilung von „Distanzunterricht“ gesondert

erfasst. Die Erhebung findet dann ausschließlich webbasiert mit der Anwendung

„UntStat-Web“ statt. Die Anwendung „UntStat-PC“ entfällt.

Darüber hinaus besteht auch weiterhin lnformationsbedarf über das Pandemiegeschehen und dessen Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Daher wird an alien öffentlichen Schulen die wöchentliche Abfrage zum Schulbetrieb unter Einfluss der Corona-Pandemie ab dem Erhebungsstichtag 19. August 2020 fortgeführt. Die Erhebung erfolgt mittels eines Online-Fragebogens im Bildungsportal.

Ober die Neuerungen werden Sie mit gesonderten E-Mails informiert.

Entzerrter Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr. Der Schulträger entwickelt insbesondere in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen eine abgestimmte Regelung und schlägt Zeiten für den Unterrichtsbeginn vor. Die Schulleiterin oder der Schulleiter folgt bei der Festsetzung des Unterrichtsbeginns den begründeten Vorschlägen des Schulträgers, falls nicht zwingende pädagogischeGründe entgegenstehen. (Siehe hierzu auch BASS 12-63 Nr. 3)

Einschulunqen, Überqänqe, Gremien der schulischen Mitwirkunq

Einschulungsfeiern

Einschulungsfeiern sind möglich, allerdings sind dabei die Vorschriften der CoronaSchVO und der CoronaBetrVO zu beachten. Einschulungsfeiern dürfen keinen „überwiegend geselligen Charakter haben (§ 1 Absatz 5 Nummer 7 CoronaBetrV0). § 13 Absatz 1 CoronaSchVO ist zu beachten. Die Ausgestaltung der Einschulungsfeiern steht in Abhängigkeit der individuellen schulischen Rahmenbedingungen (Personal/Räume). Somit kann es zu unterschiedlichen Umsetzungen der Einschulungsfeierlichkeiten in einer Kommune kommen.

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Gremien der schulischen Mitwirkung

Für die partizipative Gestaltung des Schullebens ist es unabdingbar, dass die Gremien der schulischen Mitwirkung ungehindert tätig werden können. Hierzu gehört insbesondere ihre Konstituierung nach den Wahlen zu Beginn des kommenden Schuljahres sowie die Beratung und Fassung erforderlicher Beschlüsse in Sitzungen. Eingeschränkte Tagungsmöglichkeiten und — im Fa Ile der Schulkonferenz — grundsätzlich zulässige Eil- und Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 67 Absätze 4 und 5 SchulG sind nur noch als Ausnahmen vertretbar.

Die Tätigkeit der Schulmitwirkungsgremien stellt eine sonstige schulisch-dienstliche Nutzung der Schule im Sinne von § 1 Absatz 5 Nr. 5 der CoronaBetrVO dar. Da ist es, unter Wahrung der weiter geltenden Vorgaben an den Hygiene- und Infektionsschutz (Mindestabstand soweit möglich, ansonsten Maskenpflicht sowie Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit), zulässig und erforderlich, dass auch die Elternvertreter in den Mitwirkungsgremien das Recht haben, hierzu die Schule zu betreten; entsprechendes gilt für die Schülervertretung. Für Lehrkräfte handelt es sich um die Erledigung von nicht unterrichtlichen Dienstaufgaben nach § 1 Absatz 5 Nr. 2 CoronaBetrVO.

Berufliche Bildunq

Die nachfolgenden Regelungen und Hinweise zur Aufnahme, Beschulung und kontinuierlichen Weiterbeschulung in den Fachklassen des dualen Systems im Schuljahr 2020/2021 und zu Praktika sind zu beachten:

Der Runderlass „Regelungen zu Möglichkeiten der kontinuierlichen Beschulung in den Fachklassen des dualen Systems bei möglichen Auswirkungen der Corona-Krise auf bestehende Ausbildungsverhältnisse“ vom 2. April 2020 enthält Regelungen zur möglichen Weiterbeschulung von Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplatz verlieren.

Der Runderlass „Planungserfordernisse zur Beschulung in den Fachklassen des dualen Systems im Schullahr 2020/2021 und Information von Betrieben, Maßnahmenträgern und weiteren Partnern“ vom 8. Juni 2020, verweist auf mögliche vermehrte spätere Einmündungen von Auszubildenden bedingt durch Maßnahmen zurStabilisierung des Ausbildungsmarktes sowie die Möglichkeit zur Anpassung unterschiedlicher Lernstände durch verstärkte Förderung im Rahmen eines möglichen erweiterten Stützunterrichts.

Der Runderlass „Planungserfordernisse zur Beschulung in den Bildungsgängen des Berufskollegs im Schuliahr 2020/2021″ vom 23. Juni 2020 regelt die zur Erfüllung der Schulpflicht erforderliche Aufnahme und Beschulung von Schulentlassenen der

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allgemeinbildenden Schulen in Bildungsgängen der Berufskollegs bis zur verspäteten Aufnahme einer Ausbildung und diesbezügliche Verfahren. Zu den hier avisierten zusätzlichen Ste lien wurde im Kapitel „Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung“ bereits eingegangen.

Der Runderlass „Praktika in Bildungsgänqen der Berufskolleqs“ vom 26. Mai 2020 enthält Regelungen für den Fall, dass Praktika im Rahmen von Bildungsgängen, die zur Fachhochschulreife führen, Corona bedingt nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen.

Unterstützung von abschlussgefährdeten Schülerinnen und Schülern

Für die Förderung aller Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs, die im nächsten Schuljahr ihren Abschluss erwerben wollen, ist verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Differenzierungsbereich gemäß VV zu § 6 Absatz 2 der APO-BK für das Angebot von Stützunterricht zu nutzen. Zu ggf. erforderlichen zusätzlichen Ste lien wird auf das Kapitel „Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung“ verwiesen.

Berufliche Orientierunq im Rahmen von KAoA

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss

ohne Anschluss“ ist im Schuljahr 2020/21 wieder verpflichtend umzusetzen. Bei Problemstellungen unterstützen die regionalen Partner, insbesondere Kommunale Koordinierungsstellen und Schulaufsicht.

Zur konkreten Umsetzung der einzelnen Standardelemente sowie zu Neuerungen in der Beruflichen Orientierung folgt eine separate SchulMail. Bis dahin finden Sie in den „lnformationen zu KAoA“ in der FAQ-Liste zum Corona-Virus wesentliche Hinweise zum Beispiel zu Bedingungen der Durchführung der trägergestützten Berufsfelderkundungen und Praxiskurse oder zum Nachholen von Standardelementen.

Trägergestützte Standardelemente nachholen

Berufsfelderkundungen, Praxiskurse und KAoA-kompakt können nur in regionaler Abstimmung durchgeführt werden. Unter Beachtung der Umsetzungsmöglichkeiten nach der jeweils gültigen Fassung der CoronaSchVO sowie vorhandener Kapazitäten werden regionale Konzepte zur Verfügung stehen. lm Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 sollen trägergestützte Berufsfelderkundungen nachgeholt werden. Die trägergestützten Berufsfelderkundungen der Klasse 8 sollten insbesondere in der Zeit des 2. Halbjahres realisiert werden.

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Angebot Berufsberatung

Die Agenturen für Arbeit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen bieten für die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Formen der Beratung an: vor Ort in Schule, telefonisch, per E-Mail sowie im Einzelfall persönlich in den Agenturen für Arbeit. Das Beratungsangebot wird zu Schuljahresbeginn intensiviert und ausgebaut werden.

Regionale Angebotsübersicht freier Ausbildungsstellen

Die zum Ende des letzten Schuljahres erfolgte Übersendung der regionalisierten Listen von noch freien Ausbildungsstellen vor Ort soli zu Beginn des Schuljahres aufgegriffen werden. Eine entsprechende Maßnahme zur gezielten Bewerbung von freien Ausbildungsplätzen für Schülerinnen und Schüler in vollzeitschulischen Bildungsgängen der Berufskollegs, die weiterhin ausbildungsinteressiert sind, ist im Ausbildungskonsens NRW verabredet.

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AKTUELL vom 08.06.20

Informationen für das MM-Haus:

Die Informationen für das AL-Haus finden Sie weiter unten!

Liebe Eltern des Maria Montessori-Hauses,

so, wie es bis jetzt aussieht, wird ab dem 15. Juni 2020 für alle Kinder der Friedensschule wieder täglich ein vierstündiger(= 4 Schulstunden) Unterricht stattfinden. Es besteht dann für alle Kinder Schulpflicht, es sei denn, Ihr Kind gehört einer Risikogruppe an oder lebt mit einem Familienangehörigen, der einer Risikogruppe angehört, zusammen (Attest muss vorliegen).

Wie schon in der letzten Mail mitgeteilt, wird ab dem 15. Juni 2020 das Konzept der Abstandswahrung (1,50 m) durch das Konzept, wonach konstante (Lern-) Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden, ersetzt.

Damit die Trennung der Lerngruppen gewährleistet werden kann, wird es morgens gestaffelte Anfangszeiten geben:

Pünktlich zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr kommen die Klassen Mars, Erde, Venus und Saturn
Pünktlich zwischen 8.00 Uhr und 8.15 Uhr kommen die Klassen Uranus, Neptun, Jupiter und Merkur

Aufgrund des gestaffelten Unterrichtsbeginns wird der Schulschluss bei den einzelnen Klassen auch unterschiedlich ausfallen:

Unterrichtsschluss um 11.30 Uhr Mars, Erde, Venus und Saturn
Unterrichtsschluss um 11.45 Uhr Uranus, Neptun, Jupiter und Merkur

Die Kinder sollen sich morgens bitte – wie gewohnt – hintereinander an ihrem bisherigen Aufstellplatz auf dem Schulhof einfinden. Sie werden dann – wie bisher auch – einzeln in ihre Klassen geschickt. Dabei

benutzen Mars, Erde, Neptun und Uranus auch weiterhin immer nur den Eingang an der Rampe.
Venus, Jupiter, Saturn und Merkur gehen immer nur durch den Eingang in der Mitte und benutzen das kleine Treppenhaus.

Bitte begleiten Sie Ihre Kinder nicht auf den Schulhof. Auch weiterhin gilt, dass das Schulgelände nur von den Schüler*innen, dem Personal und Personen, die mit besonderen Aufgaben im Schulbetrieb betraut sind, betreten werden darf.

Wenn die Kinder bei ihrer Klasse angekommen sind, sollen sie nun ihre Jacken draußen an der Garderobe aufhängen. Danach setzen sie sich im Klassenraum auf die ausgewiesenen Plätze und stellen ihre Tornister unter den Tisch. Es werden keine Hausschuhe angezogen.

In der Klasse gelten die mit den Kindern besprochenen wichtigen Hygieneregeln natürlich weiter:

  • Vor und nach dem Unterricht, vor dem Frühstück, nach dem Toilettengang und immer wenn es notwendig ist, werden die Hände gewaschen.
  • Husten und Niesen immer in die Armbeuge
  • Beim Frühstück werden nur eigene Butterbrotdosen oder Tischdeckchen aus Papier verwendet. Jedes Kind sollte eine eigene Trinkflasche mit ausreichend Wasser dabei haben. Es werden keine Speisen getauscht.
  • Die einzelnen Klassen werden weiterhin nur die zugewiesenen Toiletten benutzen – die Kinder müssen nacheinander zur Toilette gehen.
  • Zum Schutz der Lehrkräfte und Schüler*innen wünschen wir uns, dass Ihr Kind einen Mundschutz dabei hat, der bei der Unterschreitung des bisherigen Mindestabstandes in einer Unterrichtssituation von beiden Seiten getragen werden soll.

Die Hofpausen werden – wie der Schulbeginn auch – in gestaffelter Form durchgeführt: Immer nur 2 Klassen werden sich gleichzeitig, allerdings an getrennten Orten, auf dem Außenschulgelände aufhalten. Nach 15 Minuten werden die beiden nächsten Klassen ihre Pause durchführen usw.

Nach dem Unterricht haben Kinder, die in der OGS angemeldet sind, die Möglichkeit, dort betreut zu werden.

Ab dem 12. Juni 2020 wird es keine Notbetreuung mehr geben.

Noch ein ganz wichtiger Hinweis zum Schluss: Falls Ihr Kind hustet, Fieber hat oder Symptome von Atemwegserkrankungen zeigt, lassen sie es bitte in jedem Fall zu Hause und besprechen Sie sich mit einem Arzt! Kinder, die krank in die Schule kommen, müssen umgehend abgeholt werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns! Passen Sie weiter gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße

B. Nüßlein und R. Leufgen

Informationen für das AL-Haus

Liebe Eltern des Astrid Lindgren-Hauses,

so, wie es bis jetzt aussieht, wird ab dem 15. Juni 2020 für alle Kinder der Friedensschule wieder täglich ein vierstündiger(= 4 Schulstunden) Unterricht stattfinden. Es besteht dann für alle Kinder Schulpflicht, es sei denn, Ihr Kind gehört einer Risikogruppe an oder lebt mit einem Familienangehörigen, der einer Risikogruppe angehört, zusammen (Attest muss vorliegen).

Wie schon in der letzten Mail mitgeteilt, wird ab dem 15. Juni 2020 das Konzept der Abstandswahrung (1,50 m) durch das Konzept, wonach konstante (Lern-) Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden, ersetzt.  

Alle Kinder sollen sich morgens pünktlich zwischen 7.45 Uhr und 7.55 Uhr hintereinander an folgenden Aufstellplätzen auf dem Schulhof einfinden:

Lönneberga wie gewohnt am Klassenschild an der Säule
Bullerbü am Spielehäuschen
Kleinköping vor der Turnhalle

Sie werden dann – wie bisher auch – von den Lehrerinnen in ihre Klassen geführt.

Bitte begleiten Sie Ihre Kinder nicht auf den Schulhof. Auch weiterhin gilt, dass das Schulgelände nur von den Schüler*innen, dem Personal und Personen, die mit besonderen Aufgaben im Schulbetrieb betraut sind, betreten werden darf.

Wenn die Kinder bei ihrer Klasse angekommen sind, sollen sie nun ihre Jacken draußen an der Garderobe aufhängen. Danach setzen sie sich im Klassenraum auf ihre Plätze und stellen ihre Tornister unter den Tisch. Es werden keine Hausschuhe angezogen.

In der Klasse gelten die mit den Kindern besprochenen wichtigen Hygieneregeln natürlich weiter:

  • Vor und nach dem Unterricht, vor dem Frühstück, nach dem Toilettengang und immer wenn es notwendig ist, werden die Hände gewaschen.
  • Husten und Niesen immer in die Armbeuge
  • Beim Frühstück werden nur eigene Butterbrotdosen oder Tischdeckchen aus Papier verwendet. Jedes Kind sollte eine eigene Trinkflasche mit ausreichend Wasser dabei haben. Es werden keine Speisen getauscht.
  • Die einzelnen Klassen werden weiterhin nur die zugewiesenen Toiletten benutzen – die Kinder müssen nacheinander zur Toilette gehen.
  • Zum Schutz der Lehrkräfte und Schüler*innen wünschen wir uns, dass Ihr Kind einen Mundschutz dabei hat, der bei der Unterschreitung des bisherigen Mindestabstandes in einer Unterrichtssituation von beiden Seiten getragen werden soll.

Die Hofpausen werden klassenweise nacheinander durchgeführt.

Nach dem Unterricht haben Kinder, die in der OGS angemeldet sind, die Möglichkeit, dort betreut zu werden.

Ab dem 12.Juni 2020 wird es keine Notbetreuung mehr geben.

Noch ein ganz wichtiger Hinweis zum Schluss: Falls Ihr Kind hustet, Fieber hat oder Symptome von Atemwegserkrankungen zeigt, lassen sie es bitte in jedem Fall zu Hause und besprechen Sie sich mit einem Arzt. Kinder, die krank in die Schule kommen, müssen umgehend abgeholt werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns. Passen Sie weiter gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße

Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 05.06.20

Liebe Eltern,

heute hat uns eine wichtige Entscheidung des Schulministeriums erreicht:

 Ab dem 15.Juni 2020 soll ein verantwortungsvoller Normalbetrieb an den Grundschulen wiederaufgenommen werden, d.h. alle Kinder werden wieder täglich die Schule besuchen können.  Das Konzept der Abstandswahrung (1,50 m) wird ersetzt durch das Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden.  Eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts soll gegebenenfalls durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten gewährleistet werden.  Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten.  Wird es ab dem 15.Juni 2020 wieder für die Schüler*innen aller Jahrgangsstufen ein tägliches Unterrichtsangebot geben, entfällt ab dem 12.Juni 2020 die Notbetreuung.  Ab dem 15.Juni 2020 wird der OGS-Betrieb für die angemeldeten Kinder wieder aufgenommen.

Wie sich ab dem 15.Juni 2020 dann die Abläufe in Schule und OGS gestalten werden und wie der Normalbetrieb unser derzeitiges Hygienekonzept beeinflusst, können wir erst in der kommenden Woche genauer planen. Unsere Entscheidungen hängen von den vorhandenen Kapazitäten und den (weiteren) Vorgaben des Ministeriums ab. Wir werden Sie aber natürlich schnellstmöglich genauer informieren.

Bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße

B.Nüßlein und R. Leufgen

Hier finden Sie einen Link zu der 23. Schulmail des Ministeriums: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200605/index.html

AKTUELL vom 20.05.20

                                                                                                          


Information für die Eltern des MM- Hauses! Die Informationen für die Eltern des AL Hauses finden Sie weiter unten!

20.05.20

Liebe Eltern,

erfreut können wir Ihnen mitteilen, dass wir den Präsenzunterricht etwas ausweiten können. Unsere Dritt- und Viertklässler werden an einem der Präsenzunterrichtstage in den Genuss einer zusätzlichen Englisch- und einer zusätzlichen Sachunterrichtsstunde kommen.

Im Terminplan, den Sie schon erhalten haben, wird es dadurch nur zu einer Veränderung in Bezug auf den Unterrichtsschluss an einem Tag kommen. 

Für die Drittklässler der Klassen Neptun, Erde, Jupiter und Venus gilt folgender Plan: Sie haben Präsenzunterricht am Mittwoch, 13.05.2020 Mittwoch, 20.05.2020 Mittwoch, 27.05.2020 Mittwoch, 03.06.2020 Mittwoch, 10.06.2020 Mittwoch, 17.06.2020 Freitag, 19.06.2020 Mittwoch, 24.06.2020 von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 12.30 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr
Die Daten für den Präsenzunterricht sind alle gleich geblieben. Die Drittklässler der Klassen Neptun, Erde, Jupiter und Venus haben nur am fettgedruckten Datum einmalig länger Unterricht.
Für die Drittklässler der Klassen Uranus, Mars, Saturn und Merkur gilt folgender Plan: Sie haben Präsenzunterricht am Mittwoch, 13.05.2020 Mittwoch, 20.05.2020 Mittwoch, 27.05.2020 Mittwoch, 03.06.2020 Mittwoch, 10.06.2020 Mittwoch, 17.06.2020 Freitag, 19.06.2020 Mittwoch, 24.06.2020 von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 12.30 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr
Die Daten für den Präsenzunterricht sind alle gleich geblieben. Die Drittklässler der Klassen Uranus, Mars, Saturn und Merkur haben nur am fettgedruckten Datum einmalig länger Unterricht.
Für die Viertklässler der Klassen Neptun, Erde, Jupiter und Venus  gilt folgender Plan: Sie haben Präsenzunterricht am Donnerstag, 14.05.2020 Donnerstag, 28.5.2020 Freitag, 29.05.2020 Donnerstag, 04.06.2020 Donnerstag, 18.06.2020 Donnerstag, 25.06.2020 Freitag, 26.06.2020 von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 12.30 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr
Die Daten für den Präsenzunterricht sind alle gleich geblieben. Die Viertklässler der Klassen Neptun, Erde, Jupiter und Venus haben nur am fettgedruckten Datum einmalig länger Unterricht.
     
Für die Viertklässler der Klassen Uranus, Mars, Saturn und Merkur gilt folgender Plan: Sie haben Präsenzunterricht am Donnerstag, 14.05.2020 Donnerstag, 28.05.2020 Freitag, 29.05.2020   Donnerstag, 04.06.2020 Donnerstag, 18.06.2020 Donnerstag, 25.06.2020 Freitag, 26.06.2020 von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 12.30 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr
Die Daten für den Präsenzunterricht sind alle gleich geblieben. Die Viertklässler der Klassen Uranus, Mars, Saturn und Merkur haben nur am fettgedruckten Datum einmalig länger Unterricht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Lehrkräfte der jeweiligen Klassen. Vielen Dank im Voraus!

Passen Sie weiter gut auf sich und bleiben Sie gesund!

Wir wünschen Ihnen ein schönes verlängertes Wochenende.

Freundliche Grüße

Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

Information für die Eltern des AL Hauses!

                                                                                                           20.5.2020

Liebe Eltern des Astrid Lindgren-Hauses,

erfreut können wir Ihnen mitteilen, dass wir den Präsenzunterricht etwas ausweiten können. Unsere Dritt- und Viertklässler werden an einem der Präsenzunterrichtstage in den Genuss einer zusätzlichen Englisch- und einer zusätzlichen Sachunterrichtsstunde kommen.

Im Terminplan, den Sie schon erhalten haben, wird es dadurch nur zu einer Veränderung in Bezug auf den Unterrichtsschluss an einem Tag kommen. 

Für die Drittklässler der Klassen Kleinköping und Lönneberga gilt folgender Plan: Sie haben Präsenzunterricht am Mittwoch, 13.05.2020 Mittwoch, 20.05.2020 Mittwoch, 27.05.2020 Mittwoch, 03.06.2020 Mittwoch, 10.06.2020 Mittwoch, 17.06.2020 Freitag, 19.06.2020 Mittwoch, 24.06.2020 von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 12.30 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr
Die Daten für den Präsenzunterricht sind alle gleich geblieben. Die Drittklässler der Klassen Kleinköping und Lönneberga haben nur am fettgedruckten Datum einmalig länger Unterricht.
Für die Drittklässler der Klasse Bullerbü gilt folgender Plan: Sie haben Präsenzunterricht am Mittwoch, 13.05.2020 Mittwoch, 20.05.2020 Mittwoch, 27.05.2020 Mittwoch, 03.06.2020 Mittwoch, 10.06.2020 Mittwoch, 17.06.2020 Freitag, 19.06.2020 Mittwoch, 24.06.2020 von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 12.30 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr
Die Daten für den Präsenzunterricht sind alle gleich geblieben. Die Drittklässler der Klasse Bullerbü haben nur am fettgedruckten Datum einmalig länger Unterricht.
Für die Viertklässler der Klassen Kleinköping und Lönneberga  gilt folgender Plan: Sie haben Präsenzunterricht am Donnerstag, 14.05.2020 Donnerstag, 28.5.2020 Freitag, 29.05.2020 Donnerstag, 04.06.2020 Donnerstag, 18.06.2020 Donnerstag, 25.06.2020 Freitag, 26.06.2020 von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 12.30 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr
Die Daten für den Präsenzunterricht sind alle gleich geblieben. Die Viertklässler der Klassen Kleinköping und Lönneberga haben nur am fettgedruckten Datum einmalig länger Unterricht.
     
Für die Viertklässler der Klasse Bullerbü gilt folgender Plan: Sie haben Präsenzunterricht am Donnerstag, 14.05.2020 Donnerstag, 28.05.2020 Freitag, 29.05.2020   Donnerstag, 04.06.2020 Donnerstag, 18.06.2020 Donnerstag, 25.06.2020 Freitag, 26.06.2020 von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 12.30 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr von 7.55 bis 10.20 Uhr
Die Daten für den Präsenzunterricht sind alle gleich geblieben. Die Viertklässler der Klasse Bullerbü haben nur am fettgedruckten Datum einmalig länger Unterricht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Lehrkräfte der jeweiligen Klassen. Vielen Dank im Voraus!

Passen Sie weiter gut auf sich und bleiben Sie gesund!

Wir wünschen Ihnen ein schönes verlängertes Wochenende.

Freundliche Grüße

Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 08.05.20

Liebe Eltern,

als Ergänzung zur Mail vom 7.Mai 2020 möchten wir darauf hinweisen, dass der Unterricht für die Erst-, Zweit- und Drittklässler, der ab dem 11.Mai 2020 nach dem bereits bekannt gegebenen Plan abgehalten wird, auch immer in der Zeit von 7.55 Uhr bis 10.20 Uhr stattfindet.

Die Festlegung der Dauer des Präsenzunterrichts (3 Schulstunden) bestimmt sich zurzeit durch die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte. Ob wir die Unterrichtszeit in Zukunft verkürzen müssen oder erweitern können, hängt ebenfalls davon ab. Sobald es Veränderungen geben sollte, werden wir Sie umgehend informieren.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende. Bleiben Sie gesund1

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 07.05.20

Liebe Eltern,

der heutige Neustart für die Viertklässler in den Präsenzunterricht ist gelungen. Die Kinder waren gut vorbereitet und haben sich sehr diszipliniert an die Anweisungen der Lehrkräfte gehalten. Das Wiedersehen nach der langen Zeit ohne Kontakte zur Schule hat allen Beteiligten sehr gut getan.

Nun hat uns auch die 20.SchulMail erreicht, die Aufschluss darüber gibt, wie die weitere Schulöffnung nun auch für die Erst-, Zweit- und Drittklässler aussehen wird.

Ab Montag, dem 11.Mai 2020, sollen alle Jahrgänge der Grundschule tageweise rollierend Zugang zur Schule erhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass jeder Jahrgang bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang unterrichtet wird.

Darüber hinaus sollen Sie als Eltern einen transparenten und verbindlichen Plan erhalten, an welchen Tagen Ihr Kind bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht hat.

Wir haben uns nun aufgrund der oben genannten Vorgaben dazu entschlossen, jedem Jahrgang einen Wochentag zuzuordnen.

Für die Erstklässler ist es der Montag.

Für die Zweitklässler ist es der Dienstag.

Für die Drittklässler ist es der Mittwoch und

für die Viertklässler ist es der Donnerstag.

Die Freitage, an denen Unterricht stattfinden kann, haben wir dann, um eine möglichst gleiche Anzahl an Unterrichtstagen zu erreichen, auf die einzelnen Jahrgänge verteilt.

Somit ergeben sich folgende Termine:

Die Erstklässler haben Präsenzunterricht am Montag, 11.05.2020 Freitag, 15.05.2020 Montag, 18.05.2020 Montag, 25.05.2020 Montag, 08.06.2020 Montag, 15.06.2020 Montag, 22.06.2020
Somit werden die Erstklässler vor den Sommerferien an 7 Tagen unterrichtet.
Die Zweitklässler haben  Präsenzunterricht am Dienstag, 12.05.2020 Dienstag, 19.05.2020 Dienstag, 26.05.2020 Freitag, 05.06.2020 Dienstag, 09.06.2020 Dienstag, 16.06.2020 Dienstag, 23.06.2020
Somit haben die Zweitklässler vor den Sommerferien auch an 7 Tagen Unterricht.
Die Drittklässler haben Präsenzunterricht am Mittwoch, 13.05.2020 Mittwoch, 20.05.2020 Mittwoch, 27.05.2020 Mittwoch, 03.06.2020 Mittwoch, 10.06.2020 Mittwoch, 17.06.2020 Freitag, 19.06.2020 Mittwoch, 24.06.2020
Die Drittklässler werden an 8 Tagen unterrichtet.
Die Viertklässler haben Präsenzunterricht am Donnerstag, 14.05.2020 Donnerstag, 28.05.2020 Freitag, 29.05.2020 Donnerstag, 04.06.2020 Donnerstag, 18.06.2020 Donnerstag, 25.06.2020 Freitag, 26.06.2020
Die beiden letzten Schultage in diesem Schuljahr haben wir unseren Viertklässlern zugeordnet. Dieser Jahrgang wird nach den Sommerferien auf die weiterführenden Schulen wechseln. Wir haben uns für diese Organisation entschieden, da wir hoffen, den Kindern im Rahmen dessen, was zurzeit möglich ist, dadurch einen angemessenen Abschied zu ermöglichen. Die Viertklässler kommen zusammen mit den beiden Präsenztagen in dieser Woche (7. Und 8. Mai) auf insgesamt 9 Unterrichtstage.

Da nun ab dem 11.Mai alle Kinder nach dem oben beschriebenen Plan Unterricht erhalten, gelten die Informationen, die Sie durch die Elternmail vom 5.Mai erhalten haben, nun auch für die Erst-, Zweit- und Drittklässler.

Die Kinder brauchen dann in der nächsten Woche natürlich auch an ihrem Unterrichtstag einen Tornister mit einem Mäppchen, in dem sich eine Schere, ein Kleber, ein Lineal, ein Radiergummi, ein Spitzer und Stifte befinden. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch ein Frühstück und eine Trinkflasche mit ausreichend Wasser mit. Auch von den Kindern dieser 3 Jahrgänge möchten wir gerne die Materialien aus den Lernpaketen einsammeln.

Es ist natürlich empfehlenswert, dass auch die Erst-, Zweit- und Drittklässler, die ja nun in der Regel noch nicht in der Schule waren, von Ihnen als Eltern anhand des Informationszettels (vom 5. Mai) auch auf die neuen Abläufe vorbereitet werden. Zusätzlich bitten wir die Kinder, die bisher durch das Tor an der Bushaltestelle das Schulgelände betreten haben, nun den Eingang an der Neusser Straße zu nutzen.

Neben dem Präsenzunterricht wird es in der Grundschule weiter die Notbetreuungsgruppen geben. Wer darauf ein Anrecht hat und wie die Notbetreuung beantragt werden kann, haben Sie ja bereits aus vorangegangenen Mails erfahren.

Wenn Sie Fragen zu den Informationen dieses Schreibens haben oder Ihnen darüber hinaus etwas auf den Nägeln brennt, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.

Passen Sie weiter gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 05.05.20



Information für die Eltern des AL- Hauses! Die Informationen für die Eltern des MM Hauses finden Sie weiter unten!

Liebe Eltern,

nach den uns derzeit vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass die Schulöffnung für unsere Viertklässler am 7. und 8. Mai 2020 (von 7.55 Uhr bis 10.20 Uhr) stattfinden wird. Bitte geben Sie Ihrem Kind an diesen Tagen ein Frühstück und eine Trinkflasche mit ausreichend Wasser mit. Im Tornister der Kinder sollte ein Mäppchen mit einer Schere, einem Kleber, einem Lineal, einem Radiergummi, einem Spitzer und Stiften sein. Auch sollen die Kinder darüber hinaus bitte alle Materialien aus den Lernpaketen mitbringen.

Zurzeit besteht keine allgemeine Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, außer wenn der Mindestabstand von 1,50 m im Unterricht nicht eingehalten werden kann. Ihrem Kind für eine solche Situation einen Mundschutz mitzugeben, ist von uns gewünscht.

Da die meisten Schüler*innen nun nach vielen Wochen das Schulgelände zum ersten Mal wieder betreten werden, möchten wir Sie vorab über die veränderten Ablaufbedingungen informieren. Dies geschieht in sehr ausführlicher Form, damit Sie einen guten Überblick über die von uns geplanten Maßnahmen erhalten. In welchem Umfang Sie diese Informationen an Ihr Kind weitergeben, möchten wir Ihnen überlassen.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir diese neuen Abläufe zum Schutz der Gesundheit Ihres Kindes und des Personals im Kollegium gemeinsam entwickelt haben.

Kinder, die Erkältungssymptome zeigen und Kinder, die die vorgegebenen Regeln nicht einhalten, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte vor Donnerstag bei den entsprechenden Klassenlehrerinnen.

Sie werden die folgende Auflistung vielleicht im ersten Moment als sehr reglementiert empfinden und so ist sie sicher auch angelegt. Denn wir sind angehalten, viele Bestimmungen umzusetzen. Wir werden aber natürlich versuchen, die Kinder in dieser außergewöhnlichen Situation mit viel Empathie zu empfangen und anzuleiten. 

Öffnung des Schulhofes ab 7.45 Uhr Die Kinder gehen auf direktem Weg zu ihrem Aufstellplatz. Dort befinden sich im Abstand von 1,50 m kleine Striche/Markierungen. Das 1.Kind stellt sich auf die 1.Markierung/ den 1.Strich Das 2.Kind stellt sich auf die 2.Markierung/ den 2.Strich….
  An den Aufstellplätzen werden die Kinder von der Lehrkraft abgeholt und ins Gebäude geführt. Dabei gilt es den Abstand von 1,50 m einzuhalten.   Alle Kinder und Lehrpersonen gehen durch den vorderen Eingang ins Gebäude. Im Schulhaus gelten farblich markiertePfeile für die Klassen: BB=gelb, LB=rot, KK=weiß.
Vor der Klasse – Eintritt in die Klasse Die unterrichtende Lehrkraft weist den Kindern im Klassenraum einen festen Sitzplatz zu. Dieser Sitzplatz ist mit dem Namen des Kindes beschriftet. Jedes Kind betritt die Klasse alleine, setzt sich auf den zugewiesenen Platz, hängt dort seinen Tornister an die Haltevorrichtung an seinem eigenen Tisch und platziert seine Jacke über die Stuhllehne.
Beginn des Unterrichts Zu Beginn des Unterrichts erklärt oder wiederholt die Lehrkraft die Regeln, die eingehalten werden müssen. Nies- und Husten-Etikette Händewaschen Abstand halten Toilettengang Umgang mit Schulmaterial und eigenem Material Verlassen der Klasse nach Unterrichtsschluss Vor Beginn des Unterrichts und immer wenn eine Notwendigkeit besteht sollen die Kinder ihre Hände waschen. An den Waschbecken steht ein No-Touch-Seifenspender, der eine portionierte Seifenmenge abgibt. Zum Abtrocknen gibt es Einmaltücher. Jede Klasse hat im Schulgebäude eine zugewiesene Toilette.
Unterrichtsablauf Die Kinder werden den anstehenden Inhalten entsprechend unterrichtet. Dabei sollen sie auf den zugewiesenen Plätzen arbeiten. Wenn sie sich die Hände waschen möchten, zur Toilette müssen oder sich Material holen wollen, müssen sie sich melden und dies mit der Lehrkraft kurz absprechen. Die eigenen Materialien sollen nicht verliehen werden. Schulmaterialien bleiben nach dem Unterricht auf dem Tisch neben dem Sitzplatz des Kindes liegen. Zur Toilette dürfen die Kinder nur einzeln gehen.
Frühstückspause Sofern es eine Frühstückspause geben wird, sollen die Kinder nur ein Platzdeckchen aus Papier benutzen oder aus ihrer Butterbrotdose heraus frühstücken. Jedes Kind sollte weiterhin eine eigene Trinkflasche dabeihaben. In der Schule stehen keine Becher zur Verfügung. Als Papierplatzdeckchen können die Einmaltücher aus der Schule genommen werden.  
Unterrichtsschluss Die Kinder packen ihre eigenen Schulsachen in ihre Tornister. Schulmaterialien bleiben auf dem Nebentisch stehen. Im Abstand von 1,50 m verlassen die Kinder nacheinander zusammen mit der Lehrkraft den Klassenraum und gehen mit ihr auf den Schulhof. Die Lehrkraft gibt den Kindern an, in welcher Reihenfolge sie sich aufstellen sollen (Abstand halten). Auf dem Schulhof schickt sie die Kinder zu ihrem nächsten Aufenthaltsort (OGS, Notbetreuung, nach Hause)

Auch für uns sind die Abläufe neu und ungewohnt. Wir würden uns – sicher genau wie Sie und Ihre Kinder – eine normale Unterrichtssituation wünschen. Dies ist unter den gegebenen Umständen leider nicht möglich. Wir werden die täglichen Abläufe aber immer wieder überdenken und gegebenenfalls anpassen.

Noch eine wichtige Frage:

Hat Ihr Kind eine Vorerkrankung? Wenn ja, dann setzen Sie sich bitte – falls noch nicht geschehen – umgehend mit uns in Verbindung, damit wir entscheiden können, ob es am geplanten Präsenzunterricht teilnehmen darf.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder und wünschen uns allen – trotz der ungewöhnlichen Situation – einen guten Start in den Unterricht.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

Informationen für die Eltern des MM-Hauses!


Liebe Eltern,

nach den uns derzeit vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass die Schulöffnung für unsere Viertklässler am 7. und 8. Mai 2020 (von 7.55 Uhr bis 10.20 Uhr) stattfinden wird. Bitte geben Sie Ihrem Kind an diesen Tagen ein Frühstück und eine Trinkflasche mit ausreichend Wasser mit. Im Tornister der Kinder sollte ein Mäppchen mit einer Schere, einem Kleber, einem Lineal, einem Radiergummi, einem Spitzer und Stiften sein. Auch sollen die Kinder darüber hinaus bitte alle Materialien aus den Lernpaketen mitbringen.

Zurzeit besteht keine allgemeine Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, außer wenn der Mindestabstand von 1,50 m im Unterricht nicht eingehalten werden kann. Ihrem Kind für eine solche Situation einen Mundschutz mitzugeben, ist von uns erwünscht.

Da die meisten Schüler*innen nun nach vielen Wochen das Schulgelände zum ersten Mal wieder betreten werden, möchten wir Sie vorab über die veränderten Ablaufbedingungen informieren. Dies geschieht in sehr ausführlicher Form, damit Sie einen guten Überblick über die von uns geplanten Maßnahmen erhalten. In welchem Umfang Sie diese Informationen an Ihr Kind weitergeben, möchten wir Ihnen überlassen.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir diese neuen Abläufe zum Schutz der Gesundheit Ihres Kindes und des Personals im Kollegium gemeinsam entwickelt haben.

Kinder, die Erkältungssymptome zeigen und Kinder, die die vorgegebenen Regeln nicht einhalten, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte vor Donnerstag bei den entsprechenden Klassenlehrerinnen.

Sie werden die folgende Auflistung vielleicht im ersten Moment als sehr reglementiert empfinden und so ist sie sicher auch angelegt. Denn wir sind angehalten, viele Bestimmungen umzusetzen. Wir werden aber natürlich versuchen, die Kinder in dieser außergewöhnlichen Situation mit viel Empathie zu empfangen und anzuleiten. 

Öffnung des Schulhofes ab 7.40 Uhr Die Kinder gehen auf direktem Weg zum neuen Klassenaufstellplatz. Dieser ist durch eine Taube gekennzeichnet, die zusammen mit dem Klassennamen auf den Schulhof gesprüht wurde. Dahinter befinden sich im Abstand von 1,50 m kleine Striche/Markierungen. Das 1.Kind stellt sich auf die 1.Markierung/ den 1.Strich Das 2.Kind stellt sich auf die 2.Markierung/ den 2.Strich….
  An den Aufstellplätzen steht eine Person, die die Kinder anweist nacheinander und immer alleine zu ihren Klassen zu gehen. Neptun, Erde, Uranus und Mars benutzen den linken Eingang an der Rampe, Venus, Jupiter, Saturn und Merkur benutzen den Eingang in der Mitte an der kleinen Treppe
Vor der Klasse – Eintritt in die Klasse Die unterrichtende Lehrkraft steht vor der Klasse und weist den Kindern im Klassenraum einen festen Sitzplatz zu. Dieser Sitzplatz ist mit dem Namen des Kindes beschriftet. Jedes Kind betritt die Klasse alleine, setzt sich auf den zugewiesenen Platz, stellt dort seinen Tornister neben den Tisch und hängt seine Jacke über die Stuhllehne.
Beginn des Unterrichts Zu Beginn des Unterrichts erklärt oder wiederholt die Lehrkraft die Regeln, die eingehalten werden müssen. Nies- und Husten-Etikette Händewaschen Abstand halten Toilettengang Umgang mit Schulmaterial und eigenem Material Verlassen der Klasse nach Unterrichtsschluss Vor Beginn des Unterrichts und immer wenn eine Notwendigkeit besteht sollen die Kinder ihre Hände waschen. An den Waschbecken steht ein No-Touch-Seifenspender, der eine portionierte Seifenmenge abgibt. Zum Abtrocknen gibt es Einmaltücher. Jede Klasse hat im Schulgebäude eine zugewiesene Toilette.
Unterrichtsablauf Die Kinder werden den anstehenden Inhalten entsprechend unterrichtet. Dabei sollen sie auf den zugewiesenen Plätzen arbeiten. Wenn sie sich die Hände waschen möchten, zur Toilette müssen oder sich Material holen wollen, müssen sie sich melden und dies mit der Lehrkraft kurz absprechen. Die eigenen Materialien sollen nicht verliehen werden. Schulmaterialien bleiben nach dem Unterricht auf dem Tisch neben dem Sitzplatz des Kindes liegen. Zur Toilette dürfen die Kinder nur einzeln gehen.
Frühstückspause Sofern es eine Frühstückspause geben wird, sollen die Kinder nur ein Platzdeckchen aus Papier benutzen oder aus ihrer Butterbrotdose heraus frühstücken. Jedes Kind sollte weiterhin eine eigene Trinkflasche dabeihaben. In der Schule stehen keine Becher zur Verfügung. Als Papierplatzdeckchen können die Einmaltücher aus der Schule genommen werden. Sofern in den Klassen Wasservorräte vorhanden sind, wird nur die Lehrkraft den Kindern Wasser in deren eigene Trinkflasche schütten können.
Unterrichtsschluss Die Kinder packen ihre eigenen Schulsachen in ihre Tornister. Schulmaterialien bleiben auf dem Nebentisch stehen. Im Abstand von 1,50 m verlassen die Kinder nacheinander zusammen mit der Lehrkraft den Klassenraum und gehen mit ihr auf den Schulhof. Die Lehrkraft gibt den Kindern an, in welcher Reihenfolge sie sich aufstellen sollen (Abstand halten). Auf dem Schulhof schickt sie die Kinder zu ihrem nächsten Aufenthaltsort (OGS, Notbetreuung, nach Hause)

Auch für uns sind die Abläufe neu und ungewohnt. Wir würden uns – sicher genau wie Sie und Ihre Kinder – eine normale Unterrichtssituation wünschen. Dies ist unter den gegebenen Umständen leider nicht möglich. Wir werden die täglichen Abläufe aber immer wieder überdenken und gegebenenfalls anpassen.

Noch eine wichtige Frage:

Hat Ihr Kind eine Vorerkrankung? Wenn ja, dann setzen Sie sich bitte – falls noch nicht geschehen – umgehend mit uns in Verbindung, damit wir entscheiden können, ob es am geplanten Präsenzunterricht teilnehmen darf.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder und wünschen uns allen – trotz der ungewöhnlichen Situation – einen guten Start in den Unterricht.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 28.04.20

Liebe Eltern,

hiermit möchten wir zunächst eine Reihe von Informationen, die wir aktuell wieder zum Thema ‚Corona und Schule‘ erhalten haben, an Sie weiterleiten:
Im laufenden Schuljahr gibt es keine schulinternen Schließungstermine wie bewegliche Ferientage/pädagogische Tage o.ä. mehr. Betroffen sind an unserer Schule folgende Tage: 

  • 7.Mai 2020 (Teamtag) – entfällt 
  • 22.Mai 2020 (beweglicher Ferientag nach Christi Himmelfahrt) – entfällt 
  • 12.Juni 2020 (beweglicher Ferientag nach Fronleichnam) – entfällt 

Darüber hinaus werden die Bundesjugendspiele am 20.Mai 2020 nicht stattfinden können. 

Für den Einsatz von Mund-Nase-Bedeckungen ab dem 4.Mai 2020 gibt die derzeitige Erlasslage keine verbindlichen Aussagen. In der 15. SchulMail des Ministeriums vom 18.April 2020 steht allerdings, dass eine Mund-NaseBedeckung in dem Falle Pflicht wird, wenn die vorgesehene Abstandsregelung (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann. 

Nach Informationen der SVGD fährt der Schulbusverkehr ab dem 23.04.2020 wieder ganz normal (wie Anfang März 2020 – vor CORONA). Der Linienbusverkehr wird seinen regulären Fahrplan ab dem 04.05.2020 wieder in gewohntem Umfang aufnehmen. Es gibt einen Flyer der Stadt Dormagen mit wichtigen Telefonnummern und Piktogrammen, den wir dieser Mail anhängen. Unter dem Internetauftritt dormagen.de/coronavirus ist außerdem eine FAQ-Liste mit wichtigen und wiederkehrenden Fragen und den entsprechenden Antworten hinterlegt.

Darüber hinaus beschäftigt uns alle zurzeit sicher vor allem die Frage „Wird es am 4.Mai 2020 für unsere Viertklässler einen Wiederbeginn des Unterrichts geben?“
Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen ist diese Frage mit „JA“ zu beantworten. Deshalb konzentrieren sich unsere derzeitigen Planungen darauf, wie ein solcher Unterricht aussehen kann. Leider fehlen uns zu vielen Fragen, die sich daraus ergeben, noch konkrete Aus- / Ansagen aus dem Ministerium.

Sobald wir aussagekräftige Informationen erhalten, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Falls Sie (v.a. die Eltern der Viertklässler und die Eltern der Kinder, die die Notbetreuung besuchen) es für wichtig erachten, dass Ihr Kind beim Aufenthalt in der Schule einen ‚Mund-Nase-Schutz‘ trägt, wäre es sicher empfehlenswert sich vorab Kindermasken in ausreichender Anzahl zu besorgen. Wie oben angemerkt, besteht die Verpflichtung, eine derartige Maske zu tragen, zurzeit nur bei der Nichteinhaltung der Abstandsregelung. Ob es zu diesem Thema weitere Ausführungen geben wird, müssen wir abwarten.
Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns. Passen Sie weiterhin gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 23.04.20

Liebe Eltern, 

in der gestrigen Mail haben wir Ihnen die aktuellen Informationen zur Erweiterung der Notbetreuung in Bezug auf die neu hinzugekommenen Tätigkeitsbereiche zugesandt. Nun gibt es weitere wichtige Informationen in Zeiten der Corona-Pandemie.

1. Weitere Informationen zur Notbetreuung

Ab dem kommenden Donnerstag, 23.April 2020, gelten darüber hinaus auch folgende weitere Änderungen im Bereich der Notbetreuung:  Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26.April 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt.  Mit dem Ende der Osterferien endet zunächst auch die Notbetreuung in Ferienzeiten.  An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

Die Notbetreuung wird ansonsten immer von Montag-Freitag stattfinden. 

Sie finden diese und weitere Hinweise zur Notbetreuung auf den Seiten des MSB im Rahmen der dortigen FAQ-Liste

(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html).

2. Beurlaubung von Schüler*innen, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht

Diese Information ist für den Fall relevant, wenn der Unterricht in Grundschulen wieder beginnen wird:   Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Coronarelevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleitung schriftlich erfolgen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Schulleiterin/bei dem Schulleiter einzureichen.

Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31.Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schüler*innen ist, dass ein ärztliches Attest der betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Coronarelevante Vorerkrankung ergibt. 

 3. Absage – Infoabend zum Thema „Einführung in unser Rechtschreibkonzept“ für die Eltern der Erst- und Zweitklässler

Wir möchten Sie weiterhin darüber informieren, dass der geplante Infoabend zum Thema „Einführung in unser Rechtschreibkonzept“, der am 29.04.2020 stattfinden sollte, aufgrund der Schulschließung entfällt. Wenn es wieder möglich ist, entsprechende Veranstaltungen durchführen zu können, teilen wir Ihnen einen neuen Termin mit. 

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei uns! 

Freundliche Grüße

Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 17.04.20

17.04.2020
Liebe Eltern,
„Andrà tutto bene! Alles wird gut!“ Vor einiger Zeit haben wir das Regenbogenausmalbild italienischer Kinder mit diesem Ausruf an Sie weitergeleitet. Es sollte für alle ein Zeichen der Zuversicht sein – durch Solidarität und Zusammenhalt werden wir es gemeinsam schaffen, die Corona-Krise zu meistern!
Gestärkt durch diese Zuversicht wollen wir uns jetzt auch auf den Weg machen, die nächsten Schritte zu gehen, um dieses Ziel zu erreichen. Dazu gibt es aus dem Ministerium einige neue, wichtige Informationen, die uns als Schule betreffen:
In den Grundschulen wird der Unterricht für weitere 2 Wochen ruhen. Wir werden Ihren Kindern deshalb wieder Lernpakete packen mit Arbeitsaufträgen, die in der Regel selbstständig über Arbeitsblätter und/oder Arbeitshefte erledigt werden können. Wir möchten Sie als Eltern bitten, beim Lernen zu Hause auch weiterhin die Arbeitsbedingungen für Ihre Kinder auszugestalten (z.B. die Arbeitszeiten festlegen, die Kinder zu motivieren…)
In den Lernpaketen finden Sie an der einen oder anderen Stelle auch Lernangebote, die über digitale Medien zu bearbeiten sind. Dabei handelt es sich aber in der Regel um zusätzliche, freiwillige Angebote.
Wir setzen ganz bewusst nicht schwerpunktmäßig auf die Palette digitaler Medien, da unsere Online-Abfrage ergeben hat, dass nicht alle Kinder die Möglichkeit des digitalen Lernens und Arbeitens haben. In vielen Familien werden die digitalen Geräte darüber hinaus auch von Ihnen als Eltern im Home-Office oder aber auch von älteren Geschwistern gebraucht und genutzt.
Die Lernpakete für die Kinder können am Montag, 20.04.2020, und am Dienstag, 21.04.2020, jeweils in der Zeit von 8 bis 10 Uhr in der Schule (bei entsprechendem Wetter auf dem Schulhof) entgegen genommen werden.
Wenn es Ihnen in dieser Zeit nicht möglich ist, die Unterlagen abzuholen oder Sie aufgrund der besonderen Situation nicht gerne kommen möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Klassenlehrerin. Sie werden sicher gemeinsam eine Lösung finden.


Nutzen Sie und die Kinder bitte die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt, wenn etwas im HomeSchooling nicht klappt oder es Rückfragen gibt oder einfach nur so…. Es ist uns allen sehr wichtig, im direkten Austausch mit Ihnen zu stehen.
Da im Weiteren eine schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs angedacht ist, sieht die Planung bei einer entsprechenden Entwicklung der Infektionsraten vor, dass ab dem 4.Mai auch die Grundschulen wieder öffnen – vorrangig für die Schülerinnen der 4.Jahrgänge. Wenn es zu dieser Planung konkrete Festlegungen gibt, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden. Solange es für die Grundschülerinnen keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bestehende Notbetreuungsangebot aufrechterhalten. Ab dem 23.April soll es darüber hinaus erweitert werden, um auch Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Informationen dazu, um welche Bedarfsgruppen es sich konkret handeln wird, werden vom Ministerium zeitnah nachgereicht.
Viele wichtige Informationen zum Thema Corona finden Sie auch weiterhin auf dem Bildungsportal NRW des Ministeriums unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektions schutz/300-Coronavirus/index.html
Die lange Zeit, die schon hinter uns liegt – in der wir von heute auf morgen einen Alltag meistern mussten, den wir uns alle so sicher nicht hätten vorstellen können, kostet viel Kraft und Durchhaltevermögen.
Aber um unser aller Gesundheit willen – der von uns Erwachsenen, aber natürlich auch besonders der unserer Kinder – sollten wir uns noch einmal das Bild des Regenbogens vor Augen führen und dem Aufruf folgen „Andrà tutto bene!“ Mit der bunten Vielfalt unserer Kompetenzen und Möglichkeiten werden wir den Weg gemeinsam auch wieder in den normalen, von uns wiederersehnten Alltag schaffen!
In diesem Sinne – passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 06.04.20

Liebe Eltern,

seit heute sind wir in die Osterferien gestartet – Osterferien, die sicher anders sind, als die in den vorherigen Jahren.

Anders, weil es in den vorangegangen 3 Wochen keine „normale“ Schule gab und der Unterricht ruhte.

Anders, weil geplante Ausflüge, Urlaubsreisen und Familienbesuche und -feiern nicht stattfinden können und verschoben werden müssen.

Anders, weil niemand sagen kann, wie es nach den zweiwöchigen Ferien weitergeht.

Für uns alle ist es eine ungewohnte, noch nie dagewesene Situation, der wir uns jetzt stellen müssen, ohne „Rezepte“ und „Gebrauchsanleitungen“, die uns dabei helfen könnten. So stehen wir jetzt vor der Herausforderung, eigene Wege zu entwickeln, um unseren Alltag zu meistern.

Wichtig ist es dabei sicher, Strukturen aufzubauen und Rituale zu entwickeln, die im täglichen Miteinander Sicherheit geben.

In den vergangenen Wochen haben wir mithilfe unserer Lernpakete versucht, ein Lernen und Arbeiten für Ihre Kinder zu Hause weiter zu ermöglichen. Das HomeSchooling ohne Lehrer*innen, eventuell zusammen mit Geschwistern, gegebenenfalls parallel zum eigenen HomeOffice, vielleicht auch begleitet von Besorgnis und Sorgen war sicher für viele eine große Herausforderung.

Umso schöner ist es zu erfahren, dass viele Familien sich untereinander austauschen, sich viel Solidarität entwickelt und mit viel Kreativität Möglichkeiten gefunden werden, Spannendes mit Ihren Kindern gemeinsam zu entdecken und zu erleben.

Denn auch beim Kochen, Backen, Blumen einpflanzen, Spazierengehen, Basteln, Handarbeiten, Tanzen, Musikhören… kann man eine Menge lernen. Machen Sie sich bitte nicht so viele Gedanken dazu, dass Ihre Kinder so lange keinen Schulunterricht haben. Wir dürfen und werden die Arbeitsergebnisse aus dem HomeSchooling nicht beim Fortgang des Unterrichts voraussetzen. In jedem Falle werden wir Ihre Kinder nach der unterrichtsfreien Zeit – wie immer – dort abholen, wo sie dann gerade stehen.

Geben Sie Ihren Kindern Zuversicht, denn die Kinder spüren und erleben das Besondere dieser ungewöhnlichen Situation, in der wir uns gerade befinden. Bestärken Sie sie auf dem Weg, die Welt nun unter anderen Umständen zu erkunden. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über das, was sie bewegt und erklären Sie ihnen, was sie zur derzeitigen Situation wissen möchten.

Diese besondere Zeit wird uns sicher alle in der einen oder anderen Weise prägen! Wir sind zuversichtlich, dass jeder Einzelne von uns sein Möglichstes dazu beiträgt, die Corona-Krise zu meistern.

Das Bildungsportal NRW ist weiterhin immer eine gute Seite für offizielle Informationen.

Aus der 12.Schulmail möchten wir noch einmal besonders auf folgende Punkte hinweisen:

  1. Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)
  2. Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten
  3. Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes
  4. Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten
  1. Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)

Nordrhein-Westfalen wird einmalig darauf verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

  • Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten

Die Erstattung von Stornierungskosten für abgesagte Schulfahrten wird durch die Schule bei der Bezirksregierung erfolgen. Auszahlungen werden ab Juni 2020 voraussichtlich beginnen.

  • Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes

Der Runderlass vom 24. März 2020 zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen.

Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.

Dasselbe gilt für den Unterricht und die Prüfungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern.

  • Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten

Die Landesregierung hat am 31. März 2020 beschlossen, dass das Land zur Hälfte die für den Monat April anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) erstattet.

Die andere Hälfte tragen gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunen selbst. Das Verfahren der Beitragserstattung der Bezirksregierungen an die Kommunen wird derzeit erarbeitet, die Bezirksregierungen werden zeitnah informiert. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die Kommunen. Rückfragen von Eltern hinsichtlich des Zeitpunkts und Verfahrens der Rückerstattung können nur von den Schulträgern beantwortet werden.

Sie alle beschäftigt nun sicher noch die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.

Das Schulministerium beabsichtigt, uns am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.

Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte!

Wir wünschen Ihnen trotz allem schöne Ostertage. Bleiben Sie gesund!

Birgit Nüßlein und Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 27.03.20

27.3.2020

Liebe Eltern,

anbei sende ich Ihnen den neuesten offenen Brief unserer Schulministerin zu. Darin beschreibt sie zunächst die dringend empfohlenen Verhaltensregeln in der Öffentlichkeit und nimmt speziell noch einmal Bezug auf die erweiterte Notbetreuung mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.

Ab sofort melden Sie bitte bis freitags, 12.00 Uhr, Ihre Bedarfe für eine Notbetreuung. Sollte sich am Freitagnachmittag oder am  Wochenende spontan ein berechtigter Betreuungsbedarf ergeben, wenden Sie sich bitte an  die Notfallmailadresse der Stadt (schule.notbetreuung@stadt-dormagen.de) oder setzen Sie sich in besonders dringenden Fällen mit der Telefonnummer 02133/257443 in Verbindung. Dort erreichen Sie das „Team Schule Notbetreuung“ der Schulverwaltung, das Ihr Anliegen umgehend an mich weiterleitet.

Bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße

Rotraud Leufgen

ANHANG

Brief der Ministerin

http://friedensschule.schulen-dormagen.de/wp-content/uploads/200327_Elternbrief-der-Ministerin-10-1.pdf

AKTUELL vom 26.o3.20

Liebe Eltern,

wir hoffen, Ihnen und Ihren Lieben geht es gut!

Es gibt neue Mitteilungen des Schulministeriums:

Per Erlass sind wir heute angewiesen worden, unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Klassenfahrten mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen.

Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.

Passen Sie gut auf sich auf!

Bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße auch an Ihre Kinder

Rotraud Leufgen

AKTUELL vom 23.03.20

Elternbrief des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Den wichtigen Appell der Landesregierung finden Sie in deutscher, englischer, türkischer, arabischer und polnischer Sprache unter den folgenden Links:

Elternappell in deutscher Sprache:

http://friedensschule.schulen-dormagen.de/wp-content/uploads/Elternappell-23.3.2020.pdf

Elternappell in englischer Sprache

http://friedensschule.schulen-dormagen.de/wp-content/uploads/Elternbriefe-MKFFI-NRW-EN-V7070.pdf

Elternappell in türkischer Sprache

http://friedensschule.schulen-dormagen.de/wp-content/uploads/Elternbriefe-MKFFI-NRW-TR-V7070.pdf

Elternappell in arabischer Sprache

http://friedensschule.schulen-dormagen.de/wp-content/uploads/Elternbriefe-MKFFI-NRW-AR-V7070.pdf

Elternappell in polnischer Sprache

http://friedensschule.schulen-dormagen.de/wp-content/uploads/Elternbriefe-MKFFI-NRW-PL-V7070.pdf

AKTUELL vom 21.03.20

Notbetreuung ab Montag, dem 23.03.20

                                                                                20.03.2020

Liebe Eltern,

seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW eine sogenannte Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schüler*innen bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

In Bezug auf die Notbetreuungsangebote in unserer Schule gibt es ab dem 23.3.2020 folgende Neuerung:

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben nun alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird auch der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht diese bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Das Formular zur Beantragung einer Notbetreuung unter den oben beschriebenen Bedingungen ist dieser Mail im Anhang hinzugefügt.

Bitte haben Sie weiterhin im Auge, dass diese Notbetreuung für den Fall gedacht ist, dass Ihr Kind nicht anders betreut werden kann. Denn es geht ja jetzt darum, die Kinderanzahl weiterhin möglichst gering zu halten, um nicht wieder klassenähnliche Situationen herzustellen. Falls für Sie eine solche Notbetreuung infrage kommt, reichen Sie bitte das angehängte Formular umgehend bei uns ein.

Bitte informieren Sie uns für unsere Planung parallel dazu schnellstmöglich über den zeitlichen Umfang Ihrer Betreuungsbedarfe.

Freundliche Grüße

Rotraud Leufgen

ANHANG

http://friedensschule.schulen-dormagen.de/wp-content/uploads/neuAntrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

AKTUELL vom 17.03.20

Mitgliederversammlung des Montessorikreis Nievenheim eV.

Die für den 23.03.20 angesetzte Mitgliederversammlung des Montessorikreis Nievenheim e.V. muss auf Grund der aktuellen Lage abgesagt werden. Über einen neuen Termin werden die Mitglieder rechtzeitig informiert.



AKTUELL vom 16.03.20

Liebe Eltern,

wie angekündigt möchte ich Ihnen die wichtigsten Inhalte und Vereinbarungen meiner Besprechung von heute mitteilen:

NOTbetreuung – Voraussetzung und weiteres Vorgehen: – Die Notbetreuung ist für Kinder vorgesehen, deren Erziehungsberechtigte zum Personenkreis „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ zählen. Die derzeitige Definition der „Kritischen Infrastrukturen“ ist als Anhang beigefügt. – Als Nachweis ist eine „Bescheinigung des Arbeitgebers über Unabkömmlichkeit der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers“ erforderlich. Ein entsprechender Vordruck ist ebenfalls als Anhang beigefügt.  Die Nachweise beider Elternteile sind der Schulleitung schnellstmöglich, aber bis spätestens Mittwoch, 18.03., 8 Uhr vorzulegen.  Bitte machen Sie genaue Angaben, an welchen Tagen Sie zu welchen Uhrzeiten Betreuung für Ihr Kind benötigen! – Die abschließende Entscheidung über die Teilnahme an der Notbetreuung trifft die Schulleitung.

Allgemeine Infos: – Es gibt eine aktuelle Homepage der Stadt mit wichtigen Informationen: www.dormagen.de/coronavirus – Darüber hinaus hat die Stadt Dormagen eine Notfallmailadresse erstellt: schule.notbetreuung@stadt-dormagen.de – Eine Antwortmail der Schulverwaltung an die Fragesteller aus diesem Postfach (…Notbetreuung…) erhält die betroffene Schule ab sofort (auch die bisher bereits erteilen Antworten) in Kopie. – Ab sofort ist montags bis sonntags von 8 – 18 Uhr eine Bürgerhotline unter der Telefonnummer 02133 / 257 – 555 eingerichtet für weitere Fragen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen unter friedensschule@schulen-dormagen.de gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Rotraud Leufgen

ANHANG 1

http://friedensschule.schulen-dormagen.de/wp-content/uploads/Arbeitgeberbescheinigung-NOT-Betreuung-1.pdf

ANHANG 2

http://friedensschule.schulen-dormagen.de/wp-content/uploads/Leitlinie-Personal-kritischer-Infrastrukturen-7.pdf

AKTUELL vom 15.03.20

Liebe Eltern,

es gibt weitere Informationen auf der Corona-Seite der Stadt Dormagen (www.stadt-dormagen.de/coronavirus/) , falls Sie für Ihr Kind dringend ein Not-Betreuungsangebot benötigen.

Dort stellt die Stadt das dafür notwendige Formular zum Download zur Verfügung. (Als Anhang füge ich es diesem Brief auch hinzu.) Dieses muss von Ihnen und vom Arbeitgeber ausgefüllt bzw. unterschrieben werden.

Melden Sie doch bitte den Bedarf zusätzlich unter der Mailadresse schule.notbetreuung@stadt-dormagen.de an!

Dieser Bedarf besteht nur, wenn Ihr Kind nicht anders betreut werden kann und Sie zu den in dem Formular benannten Tätigkeitsbereichen gehören. Denn es geht ja jetzt darum, die Kinderanzahl möglichst gering zu halten, um nicht wieder klassenähnliche Situationen herzustellen. Soweit ich es zum jetzigen Zeitpunkt weiß, müssen Sie das Formular bis Mittwoch der Schulleitung vorlegen. Ob wir dann eine Liste führen oder die Meldungen bestätigen…., ist noch nicht klar.

Morgen früh gibt es einen Termin bei der Stadtverwaltung, bei dem Weiteres besprochen wird.

Über die Weitergabe von Schülermaterial beraten die Kolleg*innen morgen in der Schule. Wir melden uns danach bei Ihnen.

Freundliche Grüße

Rotraud Leufgen

Anhang

Das folgende Formular dient zur Ansicht und muss von Ihnen im Bedarfsfall auf der oben genannten Internetseite der Stadt Dormagen heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben werden!

Formular zur Notbetreuung

Notbetreuung

Aufgrund eines Erlasses der Landesregierung wird in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zwischen dem 16.03.2020 und 19.04.2020 lediglich eine Notbetreuung für Kinder von Eltern angeboten Arbeitgeberbescheinigung, die „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind.

Das ist insbesondere der Fall, wenn die Eltern in Einrichtungen der folgenden Bereiche tätig sind. Dabei ist die individuelle Berufsausübung entscheidend für die Unabkömmlichkeit der Person.

(Zutreffendes bitte ankreuzen):

O       Gesundheitsversorgung und Pflege, Alten- und Behindertenhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe;

O       öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz);

O       Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung);

O       Lebensmittelversorgung;

O       Sicherstellung der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

Dafür erforderlich ist die nachfolgende

Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit

Familienname Arbeitnehmer*in: _________________________________________

Vorname Arbeitnehmer*in: _____________________________________________

Kontaktmöglichkeit (Tel.-Nr. oder Mailadresse): _____________________________

Adresse Arbeitnehmer*in: ______________________________________________

Name, Anschrift und Branche des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin:

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

Die o. g. Person ist in unserem Unternehmen / unserer Dienststelle als

_________________________________________________ (Funktion) beschäftigt.

Eine Anwesenheit im Betrieb ist aus folgendem Grund zwingend erforderlich:

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

Home Office, Mobiles Arbeiten oder Sonderurlaub sind nicht möglich, um die dringenden Aufgaben zu erledigen.

____________________________ ___________________________

Datum und Stempel Unterschrift Arbeitgeber

AKTUELL vom 13.03.20

Liebe Eltern,

folgende Informationen erreichten uns heute per Schulmail des Schulministeriums NRW:

Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG

Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag

(17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

NOT-BETREUUNGSANGEBOT

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden.

Für unsere Planung benötigen wir DRINGEND zeitnah eine Rückmeldung an friedensschule@schulen-dormagen.de , wenn Sie  nachweislich in einem unverzichtbaren Funktionsbereich arbeiten. Wichtig ist für uns, in welchem Umfang und an welchen Tagen Sie das Not-Betreuungsangebot  in Anspruch nehmen müssen.

Sobald es neue Mitteilungen gibt, informieren wir Sie zeitnah!

Freundliche Grüße

Rotraud Leufgen

Informationen des Schulministeriums

Die jeweils aktuellen Informationen des Schulministeriums finden Sie unter folgendem Link: (www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html)

Auf der Grundlage dieser Hinweise gibt es bereits folgende Entscheidungen:

  • Am Freitag, 13.3.2020, wird nur eine interne Präsentation der Projektwochenergebnisse unter den Schüler*innen durchgeführt.
    • Die Kinder haben an diesem letzten Projektwochentag morgens wie jeden Tag in dieser Woche Unterricht.
    • Die per Infozettel angekündigte Veranstaltung an diesem Tag von 14 bis 16 Uhr entfällt.
    • Die OGS schließt an diesem Tag um 14 Uhr.
  • Der Elterninformationsabend zu unserem Rechtschreibkonzept für die Eltern der Erst- und Zweitklässler, der am 25.3.2020 stattfinden sollte, wird auf den 29.04.2020 verschoben.
  • Aufgrund einer neuen Mail des Schulministeriums vom 11.03.2020 müssen zunächst alle Klassenfahrten, die vor den Osterferien 2020 stattfinden sollen, abgesagt werden.

Hiervon betroffen ist aktuell die Klassenfahrt aller Klassen des Astrid Lindgren-Hauses.

Es ist geplant, dass entstehende Kosten vom Land NRW übernommen werden sollen: Die Kostenübernahme des Landes ist dabei in jedem Fall auf die Kosten begrenzt, die dadurch entstehen, dass die Reise am bereits gebuchten Termin nicht durchgeführt werden kann oder konnte. Die Einzelheiten zur Kostenübernahme werden derzeit kurzfristig abgeklärt und die Informationen werden in einer noch folgenden Mail den Schulen übermittelt.